Alle Storys
Folgen
Keine Story von Westfalen-Blatt mehr verpassen.

Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Nebeneinkünften von Parlamentariern

Bielefeld (ots)

Nun lässt sich im Internet unter
www.bundestag.de nachlesen, was die Abgeordneten an Nebeneinkünften 
haben. Doch was nützt die stundenlange Fleißarbeit vor dem Computer? 
Schlauer machen die Angaben kaum. Zwar lässt sich notieren, dass 
Friedrich Merz (CDU) acht Nebentätigkeiten der Stufe 3 angibt, für 
die er jeweils mindestens 7000 Euro im Jahr erhält. Macht zusammen 
mindestens 56000 Euro. Es könnte aber auch deutlich mehr sein...
Dabei ist dem prominentesten Kritiker der nun gültigen Anzeigepflicht
nichts vorzuwerfen - das Gesetz sieht einfach keine genaueren Angaben
vor. Fragt sich, warum der Protest gegen die noch junge Praxis nicht 
abreißt. Ein Sturm im Wasserglas etwa? Nicht ganz, denn das im 
Grundgesetz verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung 
gilt natürlich auch für Volksvertreter. Und genau das wird durch die 
Veröffentlichungspflicht eingeschränkt.
 Hinzu kommt, dass das Thema Einkommen in Deutschland, anders als in 
anderen Ländern, ein Tabuthema ist. Zwar ist der Abgeordnete auch in 
Sachen Bezahlung kein Ottonormalbürger. Aber die Frage sei erlaubt: 
Sprechen Sie offen über Ihr Gehalt?
Bleibt das Unbehagen an einer Regelung, die die Grundrechte der 
Volksvertreter bewusst einschränkt, dem Bürger aber offenkundig wenig
nutzt. Was tun?
Möglichkeit 1: Die Nebeneinkünfte müssen konkret benannt werden. Dann
ist nicht nur zu sehen, welcher Parlamentarier wie viel nebenher 
verdient, sondern auch, wer versucht, sich Einfluss auf die 
Abgeordneten zu sichern und durch welche Summen.
 Das wäre Transparenz. Das Risiko: Vor allen Dingen Freiberufler und 
Unternehmer könnten auf eine Kandidatur verzichten, die Übermacht der
Beamten im Parlament würde weiter wachsen.
Möglichkeit 2: Nebentätigkeiten und damit Nebeneinkünfte werden 
untersagt. Im Gegenzug steigen die Diäten - derzeit 7009 Euro plus 
eine steuerfreie Kostenpauschale von 3720 Euro - deutlich, für den 
Anfang müssten sie mindestens verdoppelt werden. Die üppige 
Altersversorgung wird hingegen reduziert.
 Nach zwei Wahlperioden ist Schluss für den einfachen Abgeordneten, 
Regierungsmitglieder müssen nach maximal vier Legislaturperioden 
ihren Abgeordnetensessel räumen. Das Parlament wird deutlich 
verkleinert. Die weitere Anpassung der Diäten ist nicht mehr Sache 
der Abgeordneten, sondern einer unabhängigen Kommission.
Die Vorteile: Das Bundestagsmandat bleibt finanziell lukrativ. Die 
Karriere als Berufspolitiker wird aber deutlich erschwert - es gibt 
ein Leben vor und vor allem nach dem Bundestag - was gerade der 
Bodenständigkeit der Politiker dienlich sein dürfte. Die stärkere 
Rotation zwingt die Parteien, sich immer wieder neu um Personal zu 
bemühen. Schließlich: Der bei jeder Diätenerhöhung aufkommende 
Vorwurf der Selbstbedienung ist aus der Welt.
Hinzu kommt der Lernprozess für die Bürger: Wer die besten Köpfe für 
sich allein haben will, muss sie auch entsprechend bezahlen - und 
zwar selbst.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Westfalen-Blatt
Weitere Storys: Westfalen-Blatt