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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt über die Gerichtsurteile zur Kunstfreiheit:

Bielefeld (ots)

In diesem Land ist die Freiheit der Kunst
gesichert. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt es jedem 
Schriftsteller, reale Personen als Vorbild für fiktive Erzählungen 
und Romane zu wählen.
Das heißt, wer sich in einem Buch wiedererkennt, braucht vor Gericht 
ein starkes Argument - seit gestern nämlich ist klar, dass nur ein 
einziges zählt: die Darstellung des Sexualverhaltens des Klägers. 
Maxim Biller hatte in »Esra« seine einstige Freundin als Betthasen 
porträtiert - das war und bleibt verboten. Lutz Hübner hingegen, 
dessen Theaterstück »Ehrensache« zwar um ein sexuelles Thema kreist, 
ohne jedoch das reale Mädchen beim Beischlaf vorzuführen, ist nicht 
zu beanstanden. Und »Pestalozzis Erben«, die Notizen eines Lehrers, 
widmen sich dem Alltag - da muss man es aushalten, wenn man sich 
wiedererkennt, auch wenn die literarische Skizze der eigenen 
Persönlichkeit nicht gerade schmeichelhaft ausfällt.
Gestern war zu hören, Karlsruhe mache es den Schriftstellern schwer, 
denn sie müssten fortan eines »ewigen Themas« entsagen: der 
Sexualität. Müssen sie? Ja, aber nur dann, wenn sie die Intimsphäre 
einer realen Person in die Öffentlichkeit zerren. Aber das gehört 
sich sowieso nicht. Gute Autoren, denen es um Kunst und nicht um 
Vergeltung für enttäuschte Gefühle geht, schöpfen auch bei Bettszenen
aus der Phantasie. Das ist legal. Seien wir ehrlich: Das liest sich 
auch besser.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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