Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld schreibt zur Sterbehilfe:
Bielefeld (ots)
Die Mahnung im Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist eindringlich: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Der Bundesrat hat es am Freitag versäumt, diesem Auftrag nachzukommen. Seit mehr als zwei Jahren liegt der Gesetzentwurf zum Verbot organisierter Sterbehilfe vor. Geschehen ist bislang nichts. Es darf nicht geduldet werden, dass verzweifelte Menschen vorgeblichen Wohltätern vom Schlage eines Roger Kusch in die Hände fallen, der auf widerliche Weise den Freitod als probaten Ausweg aus tiefen Lebenskrisen anpreist. Die Würde des Menschen gilt bis zuletzt. Verzweifelte brauchen Beistand, Schwerstkranke eine wirksame Schmerzmedizin. Familien und ehrenamtliche Helfer vermögen viel aufzufangen, doch allein sind sie überfordert. Woran es in Deutschland fehlt, zeigen Zahlen der Hospizstiftung: Von den 820 000 im vergangenen Jahr gestorbenen Menschen erhielten gerade einmal 6,2 Prozent eine dauerhafte Begleitung auf dem letzten Lebensweg. In den USA und in Skandinavien sind es mehr als 40 Prozent - und das seit Jahren. Hier muss gehandelt werden. Sonntagsreden sind überflüssig und unwürdig.
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