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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum neuen BKA-Gesetz:

Bielefeld (ots)

Regt es Sie auch auf, wenn Politiker auf unsere
Kosten Lustreisen unternehmen? Wenn ein Konzern seinen Betriebsrat 
mit Bordellbesuchen besticht? Oder wenn der Acker eines Ratsherrn 
über Nacht zum Bauland wird?
Dass solche Skandale und Skandälchen überhaupt bekannt werden, ist 
Insidern zu verdanken, die sich an einen Journalisten wenden. Wohl 
wissend, dass der ihren Namen nie preisgeben wird. Denn dieses 
sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht wird Reportern im Paragraphen 53
der Strafprozessordnung garantiert.
Mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes hat der Bundestag gestern der
Presse einen Stich in den Rücken versetzt. Denn nun können 
Journalisten im schlimmsten Fall sogar in Beugehaft genommen werden, 
damit sie ihre Informanten verraten. Zugegeben: Einen Anspruch auf 
Auskunft hat das BKA auf Grund des neuen Gesetzes nur, wenn es 
Straftaten aus dem Terrorbereich verhindern oder aufklären will. Aber
immerhin: Einen Fuß hat die Polizei jetzt in der Tür der 
Redaktionsetage.
Der Informantenschutz steht in der Strafprozessordnung, damit die 
Presse ihre Wächterfunktion wahrnehmen und Missstände aufdecken kann.
Das Bundesverfassungsgericht, das sich mit dem BKA-Gesetz 
beschäftigen wird, sollte deshalb die Aushöhlung des 
Informantenschutzes, wie sie gestern beschlossen worden ist, schnell 
wieder rückgängig machen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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