Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu: Gekündigt wegen 1,30 Euro - Kassiererin verliert Job
Bielefeld (ots)
31 Jahre lang hat eine 51-jährige Berlinerin an der Supermarktkasse für ihren Arbeitgeber ihre Knochen hingehalten. Und dann die fristlose Kündigung. Wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro. Ist das richtig? Das hatte hier das Landesarbeitsgericht gar nicht zu entscheiden. Für die Juristen geht es nur um Recht und Gesetz. Und das scheint bislang eindeutig. Gerade wer als Kassiererin mit Geld zu tun hat, muss absolut ehrlich sein. Und wer dann noch während des Verfahrens in Verdacht gerät, die Unwahrheit gesagt zu haben, hat in der Regel ganz schlechte Karten. Wenn der Arbeitgeber sagt, eine weitere Zusammenarbeit sei ihm nicht zuzumuten, reicht das aus. Sogar der dringende Verdacht einer Straftat genügt für eine fristlose Kündigung. Aber das kann nicht gerecht sein. Verdacht allein darf bei einer Kündigung nicht ausreichen, wenn es um den Job und um die Existenz eines Menschen geht. Im Strafprozess würde das für eine Verurteilung kaum reichen. Und wie gerecht ist das Recht, wenn es Pfandbons im Wert von 1,30 Euro höher einschätzt als 31 Jahre Treue zum Arbeitgeber? Gibt es da für die Gerichte wirklich keinen Spielraum, keine Abwägung? Wenn nicht, muss das geändert werden.
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