Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Urteil gegen Jacquelines Eltern
Bielefeld (ots)
»Das Unterlassen wiegt so schwer wie eine aktive Tötung«: So lautet der zentrale Satz in der Urteilsbegründung des Landgerichts Gießen. Jacquelines Eltern fütterten die Hunde, während ihr eigenes Kind verhungerte. Sie überließen ein hilfloses Wesen seinem Schicksal. Auch wenn die beiden ihr Fleisch und Blut nicht mit den eigenen Händen erwürgten, mit einem Messer erstachen oder mit Gift töteten, sahen die Richter den Straftatbestand des Mordes als erfüllt an. Das ist richtig, nur konsequent und entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden. Deshalb hat das Landgericht Jacquelines Eltern fürwahr »im Namen des Volkes« zu lebenslanger Haft verurteilt. Verdient jemand, der bei klarem Verstand sein Kind einem solchen Martyrium aussetzt, eine geringere Strafe als derjenige, der handgreiflich wird? Nein, das verdient er nicht. »Verhungern und Verdursten tut weh«, betonte der Vorsitzende Richter Bruno Demel. Wer seine Tochter durch Nichtstun grausam tötet, ist heimtückisch. Ein milderes Urteil wegen Totschlags wäre dem Fall nicht gerecht geworden. Das Landgericht Gießen hat ein Exempel statuiert. Es hat posthum nach dem Tod der kleinen Jacqueline Wert und Prinzip der Menschenwürde gestärkt.
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