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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem Urteil zur Gesundheitsreform:

Bielefeld (ots)

Fünf Klagegründe, fünfmal schüttelten die
Verfassungsrichter mit dem Kopf. Eindeutiger kann ein Urteil kaum 
ausfallen. Verständlich, dass Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den 
Richterspruch »froh und erleichert« aufgenommen hat. Die 
Gesundheitsreform von 2007 verstößt nicht gegen die Verfassung.
 Ob diese Reform sinn- und wirkungsvoll war, stand nicht zur Debatte.
Bisher hat kein Gesetz das Problem der Unterfinanzierung im 
Gesundheitswesen dauerhaft lösen können. Dabei hat Karlsruhe der 
Politik mit dem Urteil einen weitgehenden Gestaltungsspielraum 
zugestanden. Genutzt hat die Große Koalition ihre Mehrheiten nicht. 
Leistungen einschränken, Beiträge erhöhen und den Kreis der Zahlenden
erweitern - das wurde den Versicherten als Reform verkauft.
 2007 waren die Privatkassen dran. Sie sollten nicht länger Rosinen -
jung, gesund, zahlungskräftig - picken. Zu lange haben die 
Privatkassen ihre Kraft in einen Abwehrkampf gesteckt. Dabei dürfen 
sie eigenen Reformbedarf nicht übersehen. Wenn sie besser als 
gesetzliche Kassen sein wollen, können sie zeigen, dass reformiert 
nicht teurer heißen muss.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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