Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem Urteil zur Gesundheitsreform:
Bielefeld (ots)
Fünf Klagegründe, fünfmal schüttelten die Verfassungsrichter mit dem Kopf. Eindeutiger kann ein Urteil kaum ausfallen. Verständlich, dass Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den Richterspruch »froh und erleichert« aufgenommen hat. Die Gesundheitsreform von 2007 verstößt nicht gegen die Verfassung. Ob diese Reform sinn- und wirkungsvoll war, stand nicht zur Debatte. Bisher hat kein Gesetz das Problem der Unterfinanzierung im Gesundheitswesen dauerhaft lösen können. Dabei hat Karlsruhe der Politik mit dem Urteil einen weitgehenden Gestaltungsspielraum zugestanden. Genutzt hat die Große Koalition ihre Mehrheiten nicht. Leistungen einschränken, Beiträge erhöhen und den Kreis der Zahlenden erweitern - das wurde den Versicherten als Reform verkauft. 2007 waren die Privatkassen dran. Sie sollten nicht länger Rosinen - jung, gesund, zahlungskräftig - picken. Zu lange haben die Privatkassen ihre Kraft in einen Abwehrkampf gesteckt. Dabei dürfen sie eigenen Reformbedarf nicht übersehen. Wenn sie besser als gesetzliche Kassen sein wollen, können sie zeigen, dass reformiert nicht teurer heißen muss.
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