Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Sicherungsverwahrung:
Bielefeld (ots)
Die Polizei ist mal wieder der Ausputzer. Zum Schutz der Kinder muss in Heinsberg ein Sexualstraftäter auf unabsehbare Zeit rund um die Uhr observiert werden. Denn er darf nicht eingesperrt werden, wie der Bundesgerichtshof gestern entschieden hat. Die Auffassung des BGH überrascht Juristen nicht. Denn der 58-Jährige, der drei Mädchen vergewaltigt und gequält hatte, hatte seine Strafe von 14 Jahren bis zum letzten Tag verbüßt. Und neue Erkenntnisse, die eine nachträglich verfügte Sicherungsverwahrung möglich gemacht hätten, gibt es nicht. Der Mann gilt wie schon zuvor auch heute noch als sehr gefährlich, aber diese Einschätzung der Gutachter ist eben nicht neu - und erfüllt somit nicht die gesetzliche Voraussetzung für eine nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung. Die Politik muss schleunigst das Gesetz verbessern. Denn dass der Ort Heinsberg seit einem Jahr in Angst lebt, dass Eltern ihre Kinder dort nicht mehr alleine nach draußen lassen, dass Polizisten ständig vor dem Haus des Sexualverbrechers Wache schieben müssen - das stärkt nicht gerade das Vertrauen in den Rechtsstaat.
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