Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema U-Bahn-Schläger:
Bielefeld (ots)
Was ist die angemessene Strafe für einen Heranwachsenden, der auf einen am Boden liegenden Menschen eintritt wie auf ein morsches Stück Holz? Diese Frage hatte angesichts der erschütternden Video-Bilder in den vergangenen Monaten für viele Diskussionen gesorgt. Jetzt hat das Landgericht Berlin Recht gesprochen. Es ist gut, dass der Gymnasiast im hellblauen Hemd, der so wenig dem Klischee eines Straßenschlägers entspricht, nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen soll. Er hat seit der Tat am 23. April allerdings noch keinen einzigen Tag in Haft verbringen müssen. Ein Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Auch nach dem jetzigen Urteil droht ihm bis zu dessen Rechtskraft vorerst kein Freiheitsentzug. Aber das Gericht hat unmissverständlich klar gemacht, dass die Tat, bei der dem Täter das Schicksal des Opfers gleichgültig gewesen sei, nur mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann - Alkoholisierung hin, familiäre Probleme her. Vom Opfer sprach gestern übrigens kaum jemand. Es leidet bis heute an den Folgen der brutalen Attacke.
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