Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Beschneidung von Kleinkindern
Bielefeld (ots)
Das Landgericht Köln bezieht Prügel, weil es die religiöse Beschneidung eines Kleinkinds als verbotene Körperverletzung bewertet hat. Juden und Muslime berufen sich auf die Religionsfreiheit, die Grünen und die FDP sind ihnen bereits zur Seite gesprungen. Die Richter haben lediglich das Gesetz angewendet - wenn sie damit auch die Politik in arge Bedrängnis gebracht haben. Denn eine einfache Lösung des jetzt offengelegten Konflikts ist nicht in Sicht. Unbestritten: Es ist Tradition, dass Juden und Muslime ihre Jungen beschneiden. Unbestritten ist aber auch: Ein Kind ohne medizinische Notwendigkeit zu verletzen ist in Deutschland strafbar. Es ist blanker Populismus, jetzt die Religionsfreiheit zu bemühen. Denn sie kann nicht über allen Gesetzen stehen. Täte sie es, müssten wir Mörder laufenlassen, die sich auf die Scharia berufen. Und es wäre Lehrerinnen in NRW nicht verboten, ein Kopftuch zu tragen. Ein Muslim, der ein Schaf ohne Betäubung schächtet, wird bestraft. Aber wenn ein Kind verletzt wird, sehen alle weg? Darüber sollten wir zumindest noch einmal nachdenken.
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