Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
Bielefeld (ots)
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nach vorangegangenen Urteilen des europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt hat - es gibt Ausnahmen. Und das ist gut so. Denn nur deshalb bleibt der heute 34-jährige Sexualmörder weiter hinter Schloss und Riegel. Und genau dort gehört er auch hin. Darin sind sich wohl nicht nur Gutachter und Richter einig. Der sexuelle Sadismus des Mannes sei derart ausgeprägt, dass nicht das Ob, sondern nur das Wann einer neuen Tat zur Diskussion stehe, so ein Psychologe. Dass diese Einschätzung auf einer einige Jahre zurückliegenden Diagnose beruht, spricht nicht für, sondern eher gegen den Täter. Denn der hätte die Möglichkeit gehabt, sich erneut einer Untersuchung zu unterziehen. Die aber lehnte er ebenso ab wie sämtliche Therapieangebote, die ihm im Gefängnis zur Verfügung standen. Ein klares Statement, das die Einschätzung des Gutachters nur unterstreicht. Hoffentlich gibt es in der Revision keine andere Entscheidung.
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