Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Bahn-Urteil
Bielefeld (ots)
Fast möchte man die Bahn in Schutz nehmen: Was kann sie denn dafür, wenn die Außentemperatur im Winter unter Null sinkt, wenn gestreikt wird oder verrückte Kriminelle die Oberleitung zerstören? Andererseits: Was kann »König« Kunde dafür? Die Bahn könnte immerhin mehr Ersatzzüge bereitstellen und so viele Verspätungen verhindern. Ob ein Bauunternehmer nach einem langen Winter den Fertigstellungstermin nicht einhält, ein Maschinenbauer wegen Streiks die neue Anlage zu spät liefert oder der Caterer wegen hohen Verkehrsaufkommens die Hochzeitsgesellschaft warten lässt: Ärger ist in all diesen Fällen programmiert. Und nicht nur Ärger: In all diesen Fällen erwarten die Kunden heute zu recht heute nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch einen erkennbaren Preisnachlass. Ärgerlich ist an dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs allein seine Beschränkung auf die Bahn. Es gibt keinen Grund, warum Flug- und Fernbusgesellschaften nicht in gleichem Maße für ihre Verspätungen haften sollen. Diese Regelung zu Lasten eines umweltfreundlichen Verkehrsmittels muss dringend korrigiert werden.
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