Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Limburg
Bielefeld (ots)
Auch ein Bischof hat das Recht auf Privatsphäre. Über sein Privatkonto muss er frei verfügen können, in seinem Urlaub muss jeder Kirchenfürst unbehelligt bleiben können. Wenn aber ein Bistum unter dem Untertitel Bischöflicher Stuhl - wie in Limburg - ein Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro anhäuft, muss die Frage nach Transparenz gestellt werden. Nicht der Staat hat das Recht auf Aufklärung, sondern vielmehr die Gläubigen, die ihrer Kirche beispielsweise eine Erbschaft hinterlassen wollen. Es ist doch erheblich, ob sich ein Kirchenfürst ein neues Badezimmer mit goldenen Wasserhähnen gönnt oder im Katastrophenfall mit einigen Hunderttausend Euro helfen will. Das Bistum Essen hat es vorgemacht, auch in Münster verspricht der Bischof größtmögliche Transparenz und will Zahlen zum gesamten Vermögen der örtlichen Kirche veröffentlichen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Geheimniskrämerei in allen Bistümern beendet wird. Das dürfte übrigens ganz im Sinne von Papst Franziskus sein. Er predigt seinen Bischöfen mehr Bescheidenheit und Demut. Der Fall Limburg wird ein Umdenken beschleunigen.
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