Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Internet-Flatrate-Urteil
Bielefeld (ots)
Auf dieses Urteil haben Internetnutzer gewartet: Drosseln verboten! Wer eine Flatrate bucht, muss auch in vollem Umfang beliefert werden. Das gilt zumindest bis zu einer Entscheidung in der nächsten Instanz. Die Telekom wird garantiert in Berufung gehen - die Datendienste sind ein lukratives Geschäft. Die Schlappe vor Gericht hat der rosa Riese verdient. Wer die von der Internetgemeinde geheiligte Netzneutralität durch Bevorzugung eigener Produkte wie dem Online-Fernsehen infrage stellt, provoziert einen Aufstand. 75 000 Unterzeichner der Online-Petition sind Beweis genug. Doch wie bei Flatrate-Verträgen, so sollte auch im Telekom-Urteil das Kleingedruckte beachtet werden. Grundsätzlich hat das Gericht die Beschränkung des Netztempos ja eben nicht verboten. Die Verträge dürfen nur nicht als Flatrate verkauft werden. Da der im Netz transportierbaren Datenmenge physikalische Grenzen gesetzt sind, werden Telekom und Co. um eine Beschränkung nicht herumkommen. Das Urteil wird das Internet also nicht schneller machen. Dafür werden die Verträge ehrlicher sein müssen - aber das ist doch auch schon etwas.
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