Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Reiserecht
Bielefeld (ots)
Pauschalreisen sind Massenware. Jahresumsätze von 80 Milliarden Euro in Deutschland zeugen von einem attraktiven Markt. Denn viele Urlauber sparen eisern für die angeblich schönsten Wochen des Jahres. Um so enttäuschter sind sie, wenn nicht alles wie geplant abläuft. Bisher war jede Aufregung vergebens. Der Veranstalter sitzt doch am längeren Hebel. Bis jetzt. Denn endlich stellt sich der Bundesgerichtshof auf die Seite der Schwächeren. Wenn das Flugzeug nicht um zehn Uhr, sondern am späten Abend startet, war der Reisende rat- und rechtelos. Alle Flugzeiten sind doch unverbindlich, sagt der Veranstalter. Reisende müssen es sogar ertragen, wenn die Reise nicht am nahen Airport, sondern am 200 Kilometer entfernten Flughafen beginnt. Angesichts der bisherigen Rechtslage fühlt sich der Reisekunde nur selten als König. Eher als Bittsteller. Auch wenn Reiseveranstalter nach diesem Urteil von eingeschränkter Flexibilität und höheren Kosten sprechen: Auch die Kunden verlangen nach Planungssicherheit. Dafür werden Urlauber bereit sein, etwas tiefer in die Tasche zu greifen.
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