Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zu den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy
Bielefeld (ots)
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung auch für Sebastian Edathy. Wem der Vorwurf der Kinderpornografie gemacht wird, der ist in der Regel schon schuldig bei Verdacht - und muss deswegen sein Recht auf Unschuldsvermutung lautstark einfordern. Edathy hat kaum eine Chance, sich gegen die schwerwiegenden Vorwürfe zu wehren. Seine Einlassungen in dem sozialen Netzwerk Facebook lassen aufhorchen. »Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor«, schreibt Edathy über sich selbst. Diese Form der Selbstverteidigung ist erlaubt, aber nicht ohne Risiko. Denn eine Beurteilung des Falls obliegt nun den Ermittlungsbehörden und dann unter Umständen den Richtern. Doch was meint Edathy, wenn er von »Verhalten« spricht? Und warum geht er in seiner Stellungnahme ins Detail, wenn er sagt: »Die öffentliche Behauptung, ich befände mich im Besitz kinderpornografischer Schriften bzw. hätte mir diese verschafft, ist unwahr«? Fragen, die zu klären sein werden. Unklare Formulierungen aber sind alles andere als ein Schuldeingeständnis. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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