Westfalen-Blatt: Pro und Kontra zur Frage "Sollen Videokameras in Autos erlaubt sein?"
Bielefeld (ots)
PRO: Warum sollten private Videokameras in Autos verboten werden? Denn nicht die Kameras, sondern ihre Nutzer bestimmen darüber, wie die Aufnahmen verwendet werden, und darüber gibt es einschlägige Bestimmungen. Das Kunsturhebergesetz verbietet es grundsätzlich, Bilder von Personen ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen. Wer Aufnahmen aus den Dashcams bei Youtube hochlädt oder per Handy verschickt, riskiert bis zu einem Jahr Gefängnis! Die Bilder dürfen also nur als stille Zeugen dienen. Als solche können sie in einem Prozess - etwa nach einem Unfall - aber durchaus wertvoll sein. Ob sie als Beweis zugelassen werden, darüber muss jeweils der Richter entscheiden. Nein, nicht Autokameras sind eine Hauptgefahr für den Datenschutz, sondern es sind Handybesitzer, die ungehemmt Bilder von befreundeten, verfeindeten oder wildfremden Personen verbreiten und sich keinen Deut um die Gesetze scheren. Das wäre mal ein Thema für die Datenschützer.
KONTRA: Der Trend schwappte aus Russland zu uns: Mit Dashcams filmen Autofahrer, wenn sie unterwegs sind. Selbst Mountainbike- und Motorradfahrer filmen ihre Ausflugstouren. Allerdings machen sie das aus ganz anderen Gründen: Ihnen geht es darum, die Videos später auf Youtube und Facebook hochzuladen und Spaß sowie Nervenkitzel zu dokumentieren. Wenn Autofahrer jedoch anfangen, den öffentlichen Verkehrsraum zu überwachen, um im Falle eines Unfalls ihre Unschuld beweisen zu können, dann geht das zu weit. Im öffentlichen Raum gibt es bereits genug Überwachung! Wir müssen es uns nicht gefallen lassen, auch noch im Straßenverkehr gefilmt zu werden. Dass die Richter die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten höher bewerten als das Interesse des Autofahrers ist ein Sieg des Persönlichkeitsrechts. Doch Vorsicht. Datenschützer warnen, dass bald noch mehr Kameras in Autos mitfilmen, denn die Geräte sind spottbillig. Sie sollten deshalb gesetzlich verboten werden.
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