Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Mindestlohn im Ausland
Bielefeld (ots)
Das deutsche Mindestlohn-Gesetz gilt in Deutschland, aber nicht im Ausland. Hat da jemand ein anderes Urteil des Europäischen Gerichtshofes erwartet? Für den Arbeitnehmer in Rumänen oder Bulgarien mag es auf den ersten Blick eine schöne Vorstellung sein, trotz niedrigerer Lebenshaltungskosten nach deutschem Recht bezahlt zu werden. Doch was wäre die Folge? Kein Auftragnehmer würde bei gleichen Kosten und niedrigerer Produktivität noch Arbeiten an Subunternehmer weiterreichen. Der Arbeitnehmer hätte statt eines höheren überhaupt keinen Lohn mehr. Etwas Anderes ist es, wenn polnische Bauarbeiter oder rumänische Fleischzerleger nach Deutschland geholt werden, um hier zu arbeiten. Dann haben sie auch nach dem EuGH-Urteil weiter Anrecht auf deutschen Mindestlohn. Schließlich sind sie hier auch mit den hiesigen Lebenshaltungskosten konfrontiert. Was heute für unterschiedliche Lohnniveaus in Deutschland und Osteuropa gilt, galt nach 1989 einige Zeit auch innerhalb Deutschlands. Hier geht diese Phase jetzt zu Ende. Die Angleichung der Lebensverhältnisse muss auch in der EU Ziel bleiben.
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