Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Middelhoff
Bielefeld (ots)
Hätte Thomas Middelhoff seine Verurteilung doch akzeptiert. Seine Chance wäre groß gewesen, nach der Hälfte der Strafe, also nach 18 Monaten, freizukommen. Besuche, Urlaube - alles das wäre nach einiger Zeit möglich gewesen. Doch durch Einlegen der Revision ist das Urteil nicht rechtskräftig - und Middelhoff bleibt Untersuchungshäftling. Das stellt ihn schlechter als einen Gefangenen, der seine Strafe absitzt. Selbst Weihnachten wird der 61-Jährige wohl hinter Gittern verbringen müssen, weil Urlaube und Freigänge für U-Häftlinge nicht vorgesehen sind. Briefe, die Middelhoff schreibt oder bekommt, müssen erst dem Gericht vorgelegt werden. Und das entscheidet auch, ob er Besuch empfangen und wen er sehen darf. Dieser Zustand kann Monate dauern. Erst einmal muss das Landgericht Essen sein Urteil schriftlich fassen, dann wird es sich der Bundesgerichtshof irgendwann ansehen. Der ehemalige »Big T« muss sich wohl auf längere Zeit im Gefängnis einstellen.
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