Westfalen-Blatt: zur Promillegrenze für Radfahrer
Bielefeld (ots)
Es muss immer was zu regeln geben. Jetzt haben sich Juristen und Verkehrsexperten die Radfahrer vorgenommen. Da sie offenbar zu häufig nach ausgiebigem Alkoholkonsum aufs Rad steigen, soll die Promillegrenze gesenkt werden. Woher der Handlungsdruck rührt, ist zunächst jedoch nicht ersichtlich. Denn der Anteil der alkoholisierten Radler, die an Unfällen mit Personenschäden beteiligt sind, ist seit einigen Jahren mit 4,4 Prozent konstant niedrig. Selbstverständlich ist jeder alkoholbedingte Unfall einer zu viel und es soll hier auch nicht der Trunkenheit am Fahrradlenker das Wort geredet werden. Bei den Sanktionen geht es aber auch um Verhältnismäßigkeit - schon jetzt. Wer mehr als 1,6 Promille im Blut hat, kann seinen Führerschein verlieren. Wer gar keinen Führerschein hat, ist dagegen fein raus. Gegen ihn kann diese schwere Strafe nicht verhängt werden. Das ist nicht gerecht. Und dann ist da das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel, das mit jeder Reglementierung an Attraktivität verliert. Wer eine niedrigere Promille-Grenze für Radler einführen will, sollte dies besser begründen können.
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