Westfalen-Blatt: zum Auschwitz-Prozess
Bielefeld (ots)
Dieser Prozess war eine Tortur, nicht nur für den 94-jährigen Oskar Gröning. Doch diese Tortur war notwendig. Und das Urteil gestern war es auch. Es erscheint hart, ist aber gerecht. Klug haben die Richter während des Prozesses der Versuchung widerstanden, das hohe Alter des Angeklagten oder seine angegriffene Gesundheit als Ausflucht zu benutzen. Genauso wenig haben sie den vielleicht letzten Auschwitz-Prozess zum Schauverfahren werden lassen. Nun hat das Gericht auch ein kluges Urteil gefällt. Dass die Richter noch über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen sind, ist ungewöhnlich und ein klares Zeichen dafür, wie schwer die Schuld des Angeklagten auch heute noch wiegt. Das ist wichtig, gerade weil die Nazi-Verbrechen schon 70 Jahre und länger zurückliegen. Der Richterspruch ist auch ein Signal an die Opfer und deren Hinterbliebenen - mithin an die ganze Welt, die den Prozess mit größter Aufmerksamkeit verfolgt hat. Dennoch haben die Richter keine lebenslange Haft verhängt, wie von Vertretern der Nebenklage gefordert. Ein solches Urteil hätte für Gröning den sicheren Tod in der Haft bedeutet. Zu Recht hat das Gericht den 94- Jährigen aber nicht für die zahllosen Fehler und Versäumnisse der deutschen Justiz büßen lassen. Für die ist dieses Urteil eine schallende Ohrfeige, lässt es doch keinen Zweifel daran, dass die Aufarbeitung der NS-Zeit in den vergangenen Jahrzehnten oft halbherzig betrieben wurde. Ob Gröning die gegen ihn verhängte Haftstrafe von vier Jahren am Ende tatsächlich verbüßen wird, erscheint mehr als ungewiss. Im Moment ist nicht einmal sicher, ob der 94-Jährige überhaupt haftfähig ist. Zudem haben Anklage wie Verteidigung bereits die Prüfung einer möglichen Revision angekündigt. Davon unbenommen bleibt das Urteil von überragender Bedeutung, weil es die grundlegende Frage nach der Mitschuld eindeutig beantwortet. Demnach kann sich niemand so ganz einfach mit dem Verweis auf die Zeit oder die allgemeinen Umstände von der eigenen Verantwortung freisprechen. Nein, dieses Urteil zieht den Rahmen für den viel zu häufig benutzten Begriff »Mitläufer« neu, und es zieht ihn eng. Christoph Heubner, Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, hat das präzise zum Ausdruck gebracht. In diesem Prozess stecke eben auch die provokative Frage »Wie verhalten wir uns in Situationen, in denen Menschen verfolgt und bedroht werden - unsere Hilfe und unseren Schutz suchen?« So schlägt Lüneburg eine Brücke von der Vergangenheit in unser Leben. Dieses Urteil muss uns sensibel machen für zweierlei: für das Glück, nicht in Diktatur, Unterdrückung, Gewalt und Krieg zu leben und zugleich für die Erkenntnis, dass Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschlichkeit immer wieder neu erstritten und verteidigt werden müssen. Von jedem von uns!
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