Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur NPD
Bielefeld (ots)
Verbietet die NPD! Weg mit diesem Schandfleck der Parteienlandschaft! So zu denken, ist verständlich: Gerade in einer Zeit, in der unter dem Eindruck der enormen Flüchtlingszahlen Ausländerfeindlichkeit zunimmt und die Zahl rechtsextremer Gewalttaten in die Höhe schnellt, scheint es sinnvoll zu sein, ein Exempel zu statuieren und deutlich zu machen, dass Justiz und Staat auf dem rechten Auge eben doch nicht blind sind, wie ihnen oft vorgeworfen wird.
Aber der erste Impuls und Gedanke muss nicht der richtige sein. Ein Verbot der NPD ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Länder schlüssig beweisen können, dass die rechtsextreme Partei wirklich zur Gewalt aufruft und damit eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt. Und die Belastungszeugen dürfen keine in die Partei eingeschleusten V-Leute sein. Deren zwielichtige Rolle ließ 2003 den ersten Anlauf zu einem Verbot zur Farce werden und beschädigte das Ansehen des Verfassungsschutzes.
In jedem Fall birgt ein Verbot der NPD Risiken. Zum einen würde eine Partei aufgewertet, die in Deutschland kaum noch eine Rolle spielt. Sie verliert Mitglieder, zerfleischt sich in Machtkämpfen, ist für Rechtsextreme selbst kaum noch attraktiv und macht sich im politischen Alltag lächerlich. Vertreten ist die NPD nur noch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, und darin fällt sie hauptsächlich dadurch auf, dass sie die Ordnung stört und so oft zurechtgewiesen wird wie keine andere Partei sonst. Die NPD ist ein politischer Zwerg, wäre aber gern ein Riese.
Hinzu kommt: Verbietet das Bundesverfassungsgericht sie, verschwinden damit nicht ihre Mitglieder und der braune Sumpf in Deutschland. Längst gibt es Querverbindungen zu anderen rechtsextremen Gruppierungen wie dem »III. Weg« und auch zur Alternative für Deutschland (AfD). Bei »Pegida«-Kundgebungen laufen NPD-Mitglieder mit. Durch ein Verbot bekäme die NPD unverdient eine Art Märtyrerstatus. Eine weitgehend unbedeutende Splittergruppe würde aufgewertet, und es besteht die Gefahr, dass deren Mitglieder sich radikalisieren und in dem bereits bestehenden Netzwerk von Bewegungen, »Kameradschaften« und Parteien noch aggressiver gegen unsere demokratische Grundordnung agitieren.
Justizminister Heiko Maas hat recht, wenn er sagt, das Verfassungsgericht könne »uns die Aufgabe des Kampfes gegen rechts nicht abnehmen - egal wie das Verfahren ausgeht«. Der Kampf gegen Rassisten, die Ausländer als »Ungeziefer« bezeichnen, von »Blut und Boden« faseln oder auf Plakaten, die die Logos der demokratischen Parteien zeigen, »Weg mit der Scheiße!« fordern, ist nicht vorrangig eine Frage von Verboten oder von mehr Geld für Aussteigerprogramme. Es ist eine dauerhafte Herausforderung an die Zivilgesellschaft, ein bleibender Appell an die Wachsamkeit der Bürger.
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