Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Sami A..
Bielefeld (ots)
Man könnte es sich leicht machen und sagen: Endlich ist er weg. Sami A., mutmaßlicher Ex-Leibwächter von Terrorchef Osama bin Laden, war zur Symbolfigur geworden für einen schwachen deutschen Staat, der einen als Gefährder eingestuften Mann nicht nur nicht loswurde, sondern ihn auch noch jahrelang mit Hartz-IV-Geld alimentieren musste. Doch wer so argumentiert, legt die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaats, in dem Gerichte nun einmal das letzte Wort haben, wenn es um die Ausübung staatlicher Gewalt geht. Im Fall von Sami A. war es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das der Abschiebung eine Absage erteilte. Vieles spricht dafür, dass die Behörden sich bewusst über die Haltung des Gerichts hinweggesetzt haben. Allenfalls können sie sich darauf berufen, dass bis zum Start des Abschiebeflugs noch kein Urteil vorlag. Seine Meinung aber hatte das Gericht schon zuvor dem Bundesamt für Migration gegenüber deutlich gemacht. Warum aber gab das Bamf diesen Hinweis nicht weiter? Der Verdacht steht im Raum, dass hier in einem juristischen Vakuum Tatsachen geschaffen werden sollten. Linda Teuteberg, migrationspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, hat recht, wenn von einem »Stück aus dem Tollhaus« spricht. Sie hat aber auch recht mit der Forderung, dass es weiter möglich sein muss, Gefährder abzuschieben. Hau-ruck-Aktionen wie im Fall von Sami A. werden die Gerichte aber eher noch darin bestärken, im Zweifel eine Abschiebung zu verzögern, um die Rechte der Betroffenen zu schützen. Abkommen, in denen die Maghreb-Staaten zurückgeschobenen Bürgern rechtsstaatliche Verfahren und menschenwürdige Behandlung garantieren, könnten den Gerichten hingegen Entscheidungen in die andere Richtung erleichtern. Im Fall Sami A. haben sich die deutschen Behörden nun der tunesischen Justiz ausgeliefert. 15 Tage lang darf sie Sami A. festhalten, ohne dass er einem Richter vorgeführt werden muss. Gibt es dann nicht genügend Beweise, müsste Sami A. freigelassen werden. Erreichen die deutschen Behörden bis dahin kein neues Urteil, müsste Sami A. wohl tatsächlich zurückgeholt werden. Dann wäre die Blamage komplett.
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