EANS-News: Frauenthal Holding AG
Zweite Aufforderung zur Einreichung von
Aktienurkunden ISIN AT0000762406
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen Wien (euro adhoc) - Frauenthal Holding AG Wien, FN 83990 s Zweite Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden ISIN AT0000762406 Inhaberaktien lautend auf den Nennbetrag von je ATS 100,-- ausgestellt von FRAUENTHAL KERAMIK Aktiengesellschaft, nunmehr Frauenthal Holding AG Auf die Aktien der Frauenthal Holding AG kommen die Bestimmungen von § 10 AktG idF des GesRÄG 2011 zur Anwendung, wonach sämtliche Inhaberaktien in einer, ggf in mehreren Sammelurkunden zu verbriefen und die Sammelurkunde(n) bei einer Wertpapiersammelbank nach § 1 Abs 3 DepotG (Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft) oder einer gleichwertigen ausländischen Einrichtung zu hinterlegen sind. Die Frauenthal Holding AG hat im Zuge der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an der Wiener Börse im Juni 1991 effektive Aktienurkunden, d.h. in Einzelurkunden verbriefte Aktien, ausgegeben. Die Frauenthal Holding AG ist gemäß § 10 Abs 2 AktG idF GesRÄG 2011 verpflichtet, alle noch im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen, und erforderlichenfalls nicht eingereichte Inhaber- Aktienurkunden (effektive Stücke) gemäß § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos zu erklären. Die entsprechende Genehmigung des Handelsgerichts Wien ist mit Beschluss vom 26. Juli 2012 erteilt worden. Wir fordern daher alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft in effektiven Aktienurkunden halten, auf, die Aktienurkunden samt Kupon Nr. 20 inkl. Mantel ab Montag, 20. August 2012 bei der UniCredit Bank Austria AG 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Dies betrifft 1.215 Inhaberaktien verbrieft durch 1.215 Aktienurkunden wie folgt: - jede Aktienurkunde lautet auf einen Nennbetrag von ATS 100,--, entspricht 1 Stückaktie, - die Aktienurkunden tragen die Nummern 1, 2, 42 - 104, 1.001, 1.002, 1.101 - 1.300, 16.051 - 16.060, 16.501 - 16.600 und 24.001 - 24.838, - die Aktienurkunden wurden ausgestellt von FRAUENTHAL KERAMIK Aktiengesellschaft, nunmehr Frauenthal Holding AG. Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammel- Wertpapierdepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, deren Aktien in einem Streifbanddepot bei einem Kreditinstitut verwahrt sind, werden aufgefordert, dieses Kreditinstitut anzuweisen, die verwahrten Aktienurkunden zum Umtausch einzureichen. Anstelle der eingereichten effektiven Aktienurkunden erhält jeder Aktionär entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft Miteigentum am Sammelbestand der Aktien der Gesellschaft bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft. Den Aktionären wird eine entsprechende Depotgutschrift über dieselben Stammaktien ISIN AT0000762406, die der betreffende Aktionär bisher hielt, auf ein vom Aktionär bekanntzugebendes Girosammel-Wertpapierdepot erteilt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung ist gemäß § 10 AktG idF GesRÄG 2011 ausgeschlossen. Weiters weisen wir die Inhaber effektiver Aktienurkunden darauf hin, dass es für eine korrekte steuerliche Behandlung entsprechend den §§ 27ff. EStG 1988 erforderlich ist, einen allfälligen Erwerb vor dem 1.1.2011 gegenüber der depotführenden Stelle durch Vorlage der historischen Ausfolgungsbelege mit den übereinstimmenden Aktiennummern nachzuweisen. Die Frauenthal Holding AG übernimmt keine Verantwortung für die korrekte steuerliche Behandlung durch die depotführenden Stellen. Ab 28. November 2012 werden an der Wiener Börse nur mehr die in Sammelurkunden verbrieften Stücke mit der ISIN AT0000762406 für Inhaberaktien notiert und gehandelt. Die effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden der Gesellschaft, die nicht bis spätestens zum 27. November 2012 (einschließlich dieses Tages) eingereicht werden, werden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt werden. Auf die entsprechende Genehmigung des Handelsgerichts Wien mit Beschluss vom 26. Juli 2012 wird nochmals verwiesen. Wien, im September 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: Frauenthal Holding AG Dr. Martin Sailer E-Mail: m.sailer@frauenthal.at Mag. Erika Hochrieser E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Tel + 43(1) 505 42 06 Fax + 43(1) 505 42 06-33 www.frauenthal.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Frauenthal Holding AG Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Telefon: +43 1 505 42 06 FAX: +43 1 505 42 06 -33 Email: holding@frauenthal.at WWW: www.frauenthal.at Branche: Technologie ISIN: AT0000762406, AT0000492749 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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