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Frauenthal Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
ISIN AT0000762406

Einberufung der 27. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am Montag, dem 23. Mai 2016, um 13.30
Uhr, im Oktogon-Saal der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8, 1010
Wien.

Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich im Sinne
der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen, wobei wir ersuchen bereits vor der
Einnahme des Mittagessens die Stimmkarten bei der Registrierung zur beheben.

Tagesordnung
1.Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten    
  Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses,des 
  Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten 
  Berichts für das Geschäftsjahr 2015
2.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
  Geschäftsjahr 2015
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2015
4.Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2016
5.Beschlussfassung über ein Aktienoptionsprogramm für Mitglieder des Vorstands 
  der Frauenthal Holding AG und Führungskräfte der Frauenthal Gruppe

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 2. Mai 2016 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw.
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2016 zugänglich:
- Jahresabschluss,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss,
- zu einem Bericht zusammengefasster Lagebericht, 
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5,
- Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von 
  Aktienoptionen,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung. 

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 2. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 11. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien, Rooseveltplatz
10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, oder per E-Mail 
e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. 
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

 
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor-stand übermittelt werden. Insbesondere wenn eine Vielzahl detaillierter
Fragen gestellt wird, kann eine Vorabübermittlung die Beantwortung im Rahmen der
Hauptversammlung ermöglichen. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, oder per E-Mail  e.hochrieser@frauenthal.at übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. 

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2015 zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz,
bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 13. Mai
2016 (Nachweisstichtag).

Inhaberaktien
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2016 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder   HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten   Kennwort: Frauenthal
        8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder

Per Telefax:    +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail:      anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist
Per SWIFT       GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt 
                ISIN AT0000762406 im Text angeben)


Namensaktien
Bei Namensaktien ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es bedarf keiner
Anmeldung zur Hauptversammlung. 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
  natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
  juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 13. Mai 2016
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer-den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder   HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten   Kennwort: Frauenthal
        8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax:    +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail:      anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich:     bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2016 abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Mai 2016 bis
14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den Inhaber lautende
Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 923.499 eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. 17 Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG
für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.511.474.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke
der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 13:00 Uhr. 


Wien, im April 2016

                    Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail:  m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail:  e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Frauenthal Holding AG
             Rooseveltplatz 10
             A-1090 Wien
Telefon:     +43 1 505 42 06
FAX:         +43 1 505 42 06 -33
Email:        holding@frauenthal.at
WWW:      www.frauenthal.at
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000762406, AT0000492749
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Frauenthal Holding AG, übermittelt durch news aktuell

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