Aufstiegsförderung nicht nur im Handwerk - dib rät: Auch Kaufleute sollen Meister-BaföG nutzen
Frankfurt (ots)
Der Rechtsanspruch auf Förderung der Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) wird in den kaufmännischen Berufen relativ wenig genutzt. Der Großteil der Förderdarlehen ging bislang an Handwerker und andere nichtkaufmännische Ausbildungsberufe. Das Deutsche Institut für Betriebswirtschaft, ein Tochterunternehmen der DEKRA Akademie GmbH, fordert nun auch Kaufleute auf, die Chancen des Meister-BAföG zu nutzen.
Seit acht Jahren gibt es das so genannte Meister-BAföG. Durch Darlehen und Zuschüsse unterstützt es Fachkräfte ohne universitäre Ausbildung beim Ausbau ihrer beruflichen Qualifizierung. Nachdem die Förderung anfangs nur zögerlich angenommen wurde, erfreut sie sich heute zunehmender Beliebtheit. Seit Start des Meister-BAföG im Jahr 1996 hat die KfW Bankengruppe über 225.000 Darlehen mit einem Volumen von 1,2 Mrd. EUR vergeben. Im Jahr 2003 stieg die Anzahl der bewilligten Darlehen deutlich um etwa 39 Prozent an, nachdem sie bereits 2002 sprunghaft um 57 Prozent gestiegen war. Die Gründe sind vielfältig: Das Meister-BAföG wurde vereinfacht und ausgeweitet. Die New-Economy-Blase platzte und solide Abschlüsse wurden wieder wichtiger. Durch die wirtschaftliche Stagnation konnten Unternehmen und Angestellte meist weniger in die Weiterbildung investieren, und in dieser Situation ermöglicht das Meister-BAföG Perspektiven für den professionellen Fortschritt. Durch das steigende Interesse am Meister-BAföG stellten die klassischen Handwerksberufe 2002 erstmals nicht mehr die Mehrheit der Antragssteller dar. Dieser Trend setzte sich auch 2003 fort.
Von den insgesamt in Deutschland zugelassenen 496 anerkannten Ausbildungsberufen gehören 151 zum klassischen Handwerk und nur 28 den kaufmännischen Berufen an. Doch was im Handwerk und etlichen anderen Ausbildungsberufen Gang und Gäbe ist, nutzen kaufmännische Berufe noch viel zu wenig. "Fortbildungsinteressierte aus kaufmännischen Berufen, die zu uns in die Beratung kommen, wissen meist nicht, dass es für ihre Berufsziele eine Förderung gibt. Der Erfolg der Aufstiegsförderung durch das Meister-BAföG ist aus unserer Sicht großteils noch nicht in den kaufmännischen Berufen angekommen", beklagt Wolfgang Werner, Geschäftsführer des Deutschen Institut für Betriebswirtschaft (dib) in Frankfurt. Kaum ein Interessent hat bereits vor der Beratung im dib das Meister-BAföG in seine Fortbildungsplanung einbezogen. Durch die Kosten und die mangelnde Bekanntheit der Fördermöglichkeiten scheinen viele Kaufleute gar nicht erst auf den Gedanken der Weiterbildung zu kommen.
Doch sowohl gesamtwirtschaftlich als auch persönlich wäre die Aufstiegsqualifikation von Vorteil. Denn Aus- und Weiterbildung ist nach wie vor der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und eröffnet zudem neue Karrierechancen. Die wichtigsten kaufmännischen Aufstiegsqualifikationen sind die Abschlüsse Betriebswirt/-in IHK, Personalkaufmann/-frau IHK, Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik sowie Bilanzbuchhalter/-in IHK. Diese Abschlüsse können sowohl berufsbegleitend als auch in einem Vollzeitangebot erworben werden.
Interessierte sollten sich aber jetzt beeilen. Denn im Zuge des Subventionsabbaus werden auch beim Meister-BAföG die Kinderbetreuung, der Zuschuss zum Maßnahmebeitrag, der Zuschussanteil beim Unterhaltsbeitrag und der Darlehensteilerlass gekürzt. Die erste Kürzung trat bereits zum 1. März in Kraft, weitere Kürzungen folgen zum 1. Januar 2005 und 1. Januar 2006.
Das Meister-BAföG
genannt Meister-BAföG - wurde erstmals in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Förderung der Aufstiegsfortbildung eingeführt. Anspruch auf Leistungen haben Handwerker, Techniker, Kaufleute und andere Fachkräfte, die einen rechtlich geregelten Abschluss anstreben, der über dem Niveau ihrer beruflichen Erstausbildung steht. Die Anträge auf Förderung werden bei den zuständigen Landesbehörden gestellt. Dies sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung.
Die Förderung besteht aus einem KfW-Darlehensanteil und einem rückzahlungsfreien Zuschussanteil. Der Darlehensanteil wird sehr niedrig verzinst und deckt 67 Prozent der Maßnahmekosten, die Prüfungsgebühren, die Kosten eines eventuellen Meisterstücks sowie weitere Lebensunterhaltungskosten ab - die restlichen 33 Prozent werden derzeit als Zuschuss durch das jeweilige Bundesland gewährt. Für maximal sechs Jahre ab Beginn der Fortbildung werden die Zinsen für das Darlehen von Bund und Bundesland des Antragstellers übernommen. Macht sich der Geförderte selbständig und schafft Arbeitsplätze, können bis zu 75 Prozent des Darlehens erlassen werden.
Weitere Fakten zum Meister-BAföG sind abrufbar unter www.meister-bafoeg.info. Informationen zu kaufmännischen Aufstiegsfortbildungen gibt Marion Diether beim Deutschen Institut für Betriebswirtschaft unter Tel. (069) 97 165-14 oder im Internet unter www.dib.de.
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