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Bundespatentgericht bestätigt Löschung der Bildmarke "Abbildung Staatssymbol ehemalige DDR"

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München (ots)

Das Bundespatentgericht hat die durch das Deutsche
Patent- und Markenamt angeordnete Löschung der anliegenden Marke 
bestätigt.
Die Marke war für verschiedene Waren und Dienstleistungen, unter 
anderem diverse Bekleidungsstücke und Getränke eingetragen. Das 
Bundespatent-gericht hat ausgeführt, dass der Eintragung der Marke 
das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 5 2. Alternative Markengesetz 
entgegenstehe, weil sie gegen die guten Sitten verstoße. Bei der 
Marke habe es sich zu Zeiten der ehemaligen DDR um ein besonderes 
Symbol des Staates gehandelt, das bei der Auszeichnung von Soldaten 
und anderen Bediensteten der Schutz- und Sicherheitsorgane der 
ehemaligen DDR, z. B. auf Orden und Verdienst-medaillen, verwendet 
worden sei. Ein sehr erheblicher Teil der angesprochen-en 
Verkehrskreise werde die Verwendung eines Symbols der ehemaligen 
DDR-Sicherheitsorgane als Marke, insbesondere wegen deren Verhalten 
an der innerdeutschen Grenze und bei Demonstrationen von 
Regimegegnern, aus grundsätzlichen politischen und sittlichen 
Erwägungen missbilligen und sie als puren, politisch unerträglichen 
Sarkasmus gegenüber dem vom Verhalten der Sicherheitskräfte besonders
betroffenen Personen, wie Maueropfern, politische Verfolgten und 
deren Angehörigen empfinden.
Aktenzeichen: 26 W (pat) 69/05

Rückfragen bitte an:

Bundespatentgericht
Dr. Regina Hock
Telefon: 089/6 99 37- 206
E-Mail: regina.hock@bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell

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