Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundespatentgericht mehr verpassen.

Bundespatentgericht

Presseeinladung: Einweihung der elektronischen Gerichtssäle beim Bundespatentgericht am 18.11.2011

München (ots)

In Zukunft wird der elektronische Rechtsverkehr zwischen dem Bundespatentgericht und seinen Verfahrensbeteiligten eine bedeutende Rolle spielen: um elektronische Dokumente auch während der mündlichen Verhandlung nutzen zu können, hat das Bundespatentgericht zwei Sitzungssäle und zwei Beratungsräume mit der notwendigen Informations- und Kommunikationstechnik und einer innovativen Bildschirmsteuerung ausgestattet.

Wir laden Sie herzlich ein zur Eröffnung der neuen Verhandlungssäle

am Freitag, dem 18. November 2011, um 11.00 Uhr, im Bundespatentgericht (Cincinnatistraße 64, 81549 München-Fasangarten).

Nach einem kurzen Überblick über den Projektverlauf und einer Vorstellung der möglichen Anwendungsszenarien während der mündlichen Verhandlung haben Sie Gelegenheit, die neuen Verhandlungssäle selbst zu besichtigen.

Journalistinnen und Journalisten, die über die Einweihungsfeier berichten möchten, melden sich bitte unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Medium und Funktion bis Mittwoch, 16. November 2011, 12.00 Uhr, bei der Pressestelle des Bundespatentgerichts telefonisch unter (089) 69937-231 oder per E-Mail unter pressestelle@bpatg.bund.de an. Ansprechpartnerin ist Frau Agnes Seitz.

Rückfragen bitte an:

Bundespatentgericht
Richterin am Bundespatentgericht
Dr. Mittenberger-Huber Ariane
Telefon: 089/69937-250
Mobil:
0170 6392385

E-Mail: ariane.mittenberger-huber@bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundespatentgericht
Weitere Storys: Bundespatentgericht
  • 10.11.2011 – 15:26

    Einigung im Streit um Düsseldorfer Senf

    München (ots) - Die Schutzgemeinschaft Düsseldorfer Senf, hinter der im Wesentlichen die Düsseldorfer Löwensenf GmbH steht, hat beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt, die Bezeichnung Düsseldorfer Senf als geographische Angabe unter Schutz zu stellen. Damit verbunden sind nähere Vorgaben für die Herstellung von Düsseldorfer Senf. Gegen diesen Antrag war von Seiten der Nestlé Deutschland AG, die im ...

  • 13.10.2011 – 16:38

    Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden.

    München (ots) - Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe "Schwarzwälder Schinken" dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im ...

  • 22.09.2011 – 15:09

    "Obazda" als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

    München (ots) - Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obazda" auf der Basis einer bestimmten Spezifikation, die u.a. die zwingenden und die fakultativen Bestandteile der Rezeptur festlegt, für schutzfähig erachtet, obwohl von einem Drittunternehmen, das Obazden außerhalb Bayerns produziert, ein Einspruch eingelegt ...