RNZ: Theorie und Praxis
Heidelberg (ots)
Von Christian Altmeier Theorie und Praxis sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe. So auch bei der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts. Theoretisch ist es natürlich absolut zu begrüßen, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und Prostitution auch bei minderjährigen Tätern verbessert wird. In der Praxis hätte dies aber rasch dazu führen können, dass alterstypisches, sexuelles Ausprobieren unter Strafe gestellt worden wäre. Die Fürsorge des Staates kollidierte in diesem Fall mit der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen. Natürlich wäre die überwiegende Zahl einvernehmlicher Zärtlichkeiten zwischen Teenagern niemals vor Gericht gelandet, da es kein allgemeines Interesse an einer Strafverfolgung gegeben hätte. Doch hätte die Justiz zumindest bei jeder Anzeige klären müssen, ob zum Beispiel das Knutschen im Kino eine Gegenleistung für die Eintrittskarte war, oder nicht. Da dies sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen wäre, hat die Koalition gut daran getan, die Einwände gegen ihren Gesetzentwurf ernst zu nehmen und diesen noch einmal zu überarbeiten. Polizei und Justiz sollten ihre Kapazitäten schließlich auf die wahren Täter konzentrieren können - anstatt in der Privatsphäre minderjähriger Paare herumschnüffeln zu müssen.
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