RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, Heidelberg, zu: Sterbehilfe
Heidelberg (ots)
Als Hamburger Justizsenator trug Roger Kusch den hässlichen Beinamen "lächelnde Guillotine". So etwas prägt offenbar. Mit dem inszenierten Selbstmord einer betagten Frau in Würzburg, die nicht von schwerer Krankheit gequält war, sondern nur Einsamkeit und Abneigung gegen ein Ende im Pflegeheim empfand, hat Kusch die Sterbehilfe-Debatte neu eröffnet. Er hat aber auch deren Grenzen unerträglich ausgeweitet. Kusch ist nicht Arzt, sondern ein selbstgefälliger und zynischer Jurist, wie es der Präsident der Bundesärztekammer korrekt formuliert. Ein narzisstischer Sterbehelfer mit eigenem Verein und einer selbst entwickelten Tötungsmaschine, die er nur aus juristischen Gründen hier nicht einsetzte. Dennoch ist zu prüfen, ob er - straffreie - Beihilfe zur Selbsttötung leistete, oder doch Tötung auf Verlangen aus Gründen des Selbst-Marketings betrieb. Seine Attitüde als Erlöser der unrettbar Kranken wird gerade durch den gewählten Fall ad absurdum geführt. Niemand kann zum Leben gezwungen werden, das ist wahr. Aber auch Selbstmord bleibt ein Vergehen gegen das Leben. Und bevor sich noch mehr eitle Todesspezialisten um dieses Geschäftsfeld kümmern, sollte der kommerziellen Sterbehilfe ein Riegel vorgeschoben werden. Dem Bundesrat liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor
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