RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, zu: PID-Urteil
Heidelberg (ots)
Dass das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz auf dem kleinen Rechtsweg nach und nach ausgehöhlt würde, lässt sich nach dem gestrigen Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (PID) noch nicht sagen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil die medizintechnische Selektionsmethode auf außeruterale Embryonen begrenzt, bei denen schwerwiegende genetische Defekte nicht auszuschließen sind. Ein Elternpaar mit erblicher Vorbelastung soll nicht Roulette spielen müssen. Doch die Erwartung der Richter, ihr Signal würde auch strikt nach dem Buchstaben des Urteils aufgefasst, ist blauäugig. Das zeigt der Blick in die USA oder nach England, wo heute schon "Menschendesign" per PID einschließlich der Geschlechtswahl des künftigen Kindes möglich ist. Die Fortpflanzungsmedizin ist auch ein florierender Geschäftszweig. Und wer will, wenn diese Tür geöffnet wird, ausschließen, dass sich eine Zwei-Klassen-Fortpflanzung etabliert, bei der nicht nur Erbkrankheiten, sondern auch andere genetische Risikofaktoren oder ungünstige Eigenschaften aussortiert werden.
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