Kölner Stadt-Anzeiger: Staatsrechtler Battis warnt vor Vorgehen gegen die NPD über das Stiftungsrecht "Einschränkungen nur für alle möglich" - Verbotsverfahren wenig aussichtsreich
Köln (ots)
Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis bezweifelt, dass man gegen die NPD durch Veränderungen des Stiftungsrechts vorgehen kann. "Hier gilt der schlichte Gleichheitsgrundsatz - wie im Parteienfinanzierungsrecht", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). "Wenn man da anfängt zu drehen, muss man immer aufpassen, dass man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet. Man kann da Einschränkungen machen. Aber dann bitteschön für alle!" Battis sagte weiter, "auf gar keinen Fall" könne man rechtsextreme Stiftungen anders behandeln als andere. "Es geht um Missbrauch." Der Professor an der Berliner Humboldt-Universität hält auch ein neues NPD-Verbotsverfahren für derzeit wenig aussichtsreich. "Ich glaube nicht, dass man bei einem neuen Verbotsantrag besonders gute Karten hätte. Sie wissen, wie das letzte Verfahren ausgegangen ist. Die Richter sind überwiegend noch dieselben. Die V-Leute sind wahrscheinlich auch noch dieselben. So lange sich das nicht ändert, sind die Chancen nicht so gut. Das ist mehr Schaukampf als wirklich real. Man kann das wieder in Angriff nehmen, wenn die V-Leute abgeschaltet sind. So lange sich an den Tatsachen nichts geändert hat, wäre ein neuer Verbotsantrag Selbstmord." Allerdings brauchten die Verfassungsschützer "in der NPD nicht so viele V-Leute, wie sie hatten. Sie müssen und können das verändern."
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