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Kölner Stadt-Anzeiger: Freiberufler und Selbständige beim Elterngeld benachteiligt Berufsverband: Erhebliche Minderung des Anspruchs

Köln (ots)

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) beklagt
drastische Benachteiligungen von hunderttausenden Selbständiger bei 
der Berechnung des Elterngeldes. Anders als für abhängig Beschäftigte
lägen bei Freiberuflern und Selbständigen zwischen erbrachter 
Leistung und der Honorierung oftmals große Zeiträume. Dies führe zu 
erheblichen Minderungen des Elterngeldanspruches, sagte 
BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler dem "Kölner Stadt-Anzeiger" 
(Mittwochs-Ausgabe). FDP-Familienexpertin Ina Lenke forderte eine 
Gleichbehandlung Selbständiger beim Elterngeld sowie vereinfachte 
Bezugsvoraussetzungen. Schon die Nachweispflichten für Freiberufler 
bei der Antragstellung seien mit so hohem Aufwand verknüpft, dass 
"viele beruflich erfolgreiche Mütter und Väter von vornherein darauf 
verzichten", sagte Lenke. Werde während des Elterngeldbezuges eine 
Rechnung für lange zuvor erbrachte Leistungen beglichen, so 
reduzierten diese Einnahmen den Elterngeldanspruch, erläuterte 
Metzler. Der tatsächlich entstehende Verdienstausfall in den Monaten 
nach der Geburt dagegen wirke sich bei zahlreichen Selbständigen erst
nach Ende des Elterngeldbezuges voll aus, wenn Honorare aus der 
Babypausenzeit ausblieben. "Die Effekte des zeitlichen Abstands 
zwischen Leistungserbringung und Honorierung sind fatal", sagt 
Metzler. Daher sei eine Änderung des Gesetzes notwendig, "zumindest 
nachlaufende Honorare nicht mehr mit dem Elterngeld zu verrechnen". 
Änderungsbedarf meldete Metzler auch mit Blick auf die 
Sozialabgabenbelastung an: Anders als abhängig Beschäftigte zahlten 
Selbständige für Krankenversicherung und Altersvorsorge weiter volle 
Beiträge und Prämien ohne jeden Zuschuss vom Staat. "Soweit es sich 
um berufsständische Pflichtaltersvorsorge handelt, sollte der Bund 
für die Elterngeldzeit Zuschüsse zahlen."

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Kölner Stadt-Anzeiger
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Telefon: +49 (0221)224 2444
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