Kölner Stadt-Anzeiger: Erzbistum Köln gibt Unterlassungserklärung ab Zentrale Vorwürfe gegen Meckenheimer Priester Michael Jung sollen nicht mehr wiederholt werden
Köln (ots)
Das Erzbistum Köln hat sich im Streit mit dem bisherigen Pfarrer von Meckenheim, Michael Jung, verpflichtet, zentrale Vorwürfe gegen den Geistlichen nicht mehr in den Medien zu wiederholen. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) berichtet, übermittelte das Erzbistum Jung am Donnerstag eine entsprechende Unterlassungs-erklärung. Jung bestätigte der Zeitung den Erhalt der Erklärung. Der 42 Jahre alte Geistliche sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, nachdem das Erzbistum die Begründung für seine Amtsenthebung als Pfarrer von Meckenheim am 12. September veröffentlicht hatte. Als so genanntes "Proclamandum" sollte der Text anschließend auch während der Sonntagsgottes-dienste am 14. September im Pfarrbezirk Meckenheim bekannt gemacht werden. Darin wurde Jung unter anderem vorgeworfen, in Wort und Ton ein völlig inak-zeptables und unangemessenes Verhalten an den Tag gelegt und die laufenden Strukturreformen im Erzbistum nicht ausreichend mitgetragen zu haben. Weiter spricht der Text von Beschwerden über Jungs Arbeit als Seelsorger aus seiner Gemeinde. Gegen die Verlesung des "Proclamandums" erwirkte Jung beim Amtsgericht Rheinbach eine einstweilige Verfügung. Zur Vermeidung eines von Jung angekündigten weiteren Rechtsstreit erklärt das Erzbistum nun, die genannten strittigen Vorwürfe außerhalb der kirchlichen Öffentlichkeit nicht mehr zu erheben. Dies werde als weiterer Beitrag zur Deeskalation verstanden. Die Unterlassung umfasst nicht die Vorwürfe, dass Jung einen bischöflichen Inspektionsbesuch (Visitation) verweigert und das Erzbistum aufgrund von Sparmaßnahmen der Veruntreuung bezichtigt habe. Beide Punkte habe Jung selbst öffentlich thematisiert, argumentiert das Erzbistum. Jung sagte, er wolle eine zivilrechtliche Klage gegen das Erzbistum weiterhin prüfen. Für seine Entscheidung sei die Erklärung des Erzbistums durchaus "von Bedeutung". Erst am Mittwoch hatten beide Seiten vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine vorläufige Einigung im parallel geführten Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung Jungs und eines damit verbundenen Hausverbots für den Geistlichen erzielt. Jung will seinen Wider-spruch gegen die Amtsenthebung nur noch vor kirchlichen Instanzen, in diesem Fall durch Anrufung des Vatikans, verfolgen. Gleichzeitig versicherte er, in Meckenheim nicht mehr als Pfarrer tätig zu werden. Im Gegenzug hebt das Erzbistum die gegen Jung ergangene Suspendierung vom priesterlichen Dienst auf. Der Geistliche darf damit wieder Gottes-dienste feiern und die Sakramente spenden. Hinweis: Die Unterlassungserklärung liegt dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vor
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