Kölner Stadt-Anzeiger: Staatsrechtler: Fahrlässige Tötung nicht ehrenrührig
Köln (ots)
Sollte Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wegen fahrlässiger Tötung zu der in Österreich möglichen Höchststrafe von einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt werden, müsste er sein Amt abgeben. Darauf hat der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis gegen-über dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe) hingewiesen. "Ab einem Jahr Freiheitsstrafe verliert ein Beamter seine Bezüge", sagte Battis der Zeitung. Auch wenn Althaus kein Beamter sei, könne man diesen "Maßstab vergleichend heranziehen". Der Rechtsprofessor von der Berliner Humboldt-Universität fügte allerdings hinzu, ein solches Strafmaß "steht hier nicht zur Debatte. Das wird eine Bewährungsstrafe geben, vielleicht auch nur eine Geldstrafe." Er fuhr fort: "Natürlich kann jemand wegen fahrlässiger Tötung im Amt bleiben. Was Althaus gemacht hat, zieht seine politischen Fähigkeiten ja nicht in Zweifel. Und ehrenrührig ist es auch nicht. Das kann jedem passieren."
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