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Kölner Stadt-Anzeiger

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Köln (ots)

Ex-Verfassungsrichter: Geteiltes Echo auf Schäubles
Kritik an Karlsruhe
Der ehemalige Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst
Gottfried Mahrenholz, hat die Kritik von Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) an der Arbeit des Gerichts zurück gewiesen. "Das 
Bundes-verfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur 
Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des  erfassungsrechts", sagte 
er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). Maßnahmen wie 
Vorratsdatenspeicherung oder Online-Durchsuchungen "können nur bei 
gewichtigen Straftaten den Grundrechtsschutz der einzelnen 
Persönlichkeit zurück treten lassen. Wägt die Politik nicht selbst 
ab, muss es das Verfassungsgericht tun."
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch gab 
Schäuble hingegen das Recht zur Kritik. "Streit zwischen dem 
Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht über Zuständigkeiten ist
völlig natürlich", sagte er der Zeitung. "Es wäre schlimm, wenn 
hierüber nicht auch unterschiedliche Meinungen ausgetauscht würden. 
Streitige Diskussionen sind nicht nur legitim, sondern notwendig." 
Schäuble hatte gesagt, über eine Vorratsdaten-speicherung zu 
urteilen, falle nichtin die Kompetenz des Gerichts.

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