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Kölner Stadt-Anzeiger: Facebook-Partys ¬- Bosbach und Wiefelspütz gegen generelles Verbot

Köln (ots)

Die Forderung einiger Landesinnenminister nach einem Verbot so genannter Facebook-Partys stößt in den Bundestagsfraktionen von Union und SPD auf Kritik. "Allein die Tatsache, das es am Rande solcher Partys zu Ausschreitungen kommen kann, rechtfertigt ein grundsätzliches Verbot nicht", sagte der Vorsitzende des Bundes-tagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagsausgabe). Bosbach stellte sich damit gegen seinen Parteifreund, Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der in der "Welt am Sonntag" ein Verbot "im Vorweg" gefordert hatte, "wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte gewarnt, dass aus einer harmlosen Geburtstagseinladung schnell ein "massives Sicherheitsproblem" mit unabsehbaren Folgen werden könne, weil das Ziel der "Partygäste" oft nur Randale und Zerstörung sei. Eine absehbare Gefahrenlage könne zwar Verbote "im Einzelfall" rechtfertigen, sagte Bosbach. In der Regel sei es aber für die Behörden nicht erkennbar, ob über die Inter-netseite des sozialen Netzwerks Facebook organisierte Partys die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. "Auch am Rande vor Fußballspielen und Demonstrationen kommt es immer wieder zu Krawallen, ohne dass wir deshalb Fußballspiele oder Demonstration verböten", sagte der CDU-Politiker weiter. Es handele sich um eine "grundsätzliche rechtstaatliche Weichenstellung, ob man Veranstalter von Facebook-Partys von vornherein als "Störer" qualifizieren und damit die Veranstaltungen generell verbieten könne. "Ich meine, wir dürfen das nicht tun." Ähnlich äußerte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wie-felspütz: "Ein generelles Verbot ist viel zu undifferenziert." Nur in begründeten Ein-zelfällen, bei denen Krawalle absehbar seien, dürften Verbote ausgesprochen werden. Vielmehr gelte es, die meist jungen Menschen über die Gefahren und möglichen Folge-kosten unkontrollierbarer Party-Veranstaltungen aufzuklären.

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