Alle Storys
Folgen
Keine Story von DPRG e.V. mehr verpassen.

DPRG e.V.

Kommunique zur PR-Ratssitzung am 14. Mai 2007

Berlin, den 19. Juni 2007 (ots)

Auf seiner letzten Ratssitzung
am 14. Mai 2007 behandelte der Deutsche Rat für Public Relations 
etliche Fälle und Vorkommnisse, zu denen ihm Beschwerden vorgetragen 
wurden. In 2 Fällen ergingen Ratssprüche, zu denen die Urteilstexte 
jetzt von den Ratsmitgliedern verabschiedet und ausgefertigt wurden.
Im ersten Fall beschwerte sich der Kommunikationswissenschaftler 
Prof. Dr. Klaus Merten, Münster, über die GPRA und mithin über eine 
der vier Trägerorganisationen des Rates. Erstmals waren sowohl der 
Beschwerdeführer wie die Vertreter der beschuldigten Gesellschaft und
etliche Zeugen bei der Verhandlung anwesend. Auch wurde erstmals im 
PR-Rat der Vorwurf einer Täuschung von Öffentlichkeiten durch 
manipulierte wissenschaftliche Erhebungen behandelt. Der PR-Rat 
konnte dafür bei der GPRA kein Fehlverhalten erkennen (s. DRPR-Spruch
2007 /9)
Im zweiten Fall ging es um die Frage, ob eine PR-Aktion gegen die 
Gesundheitsreform mit angeheuerten Garderobieren als politische 
Demonstration mit falschen Demonstranten beurteilt werden muss. BILD 
hatte dem Veranstalter eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit 
vorgeworfen. Bundestagsabgeordnete kritisierten die Aktion und 
Studenten wandten sich mit der Bitte um eine Stellungnahme zur 
Zulässigkeit von "Mietdemonstranten" an den PR-Rat. Der PR-Rat 
bekräftigte entschieden eine frühere Verurteilung des Einsatzes von 
Mietdemonstranten, sprach im vorliegenden Fall nach mündlicher 
Anhörung und Prüfung der Presseresonanzen die Veranstalter jedoch 
frei (s. DRPR-Spruch 2007 /10).
Ein drittes Thema, das dem PR-Rat angetragen wurde, betrifft den 
Einsatz von Arbeitskräften in diversen Bundes- und Landesministerien,
die ihr Gehalt nicht von diesen Ministerien, sondern von privaten 
Organisationen beziehen. Die MONITOR-Redaktion, die darüber im 
Frühjahr 2007 in drei aufeinander folgenden Beiträgen berichtete, 
prägte für diesen Personenkreis den Begriff "Leihbeamte". Sie erhob 
in den Sendungen den Vorwurf der verdeckten Einflussnahme auf 
politische oder administrative Entscheidungen zugunsten der 
entsendenden Firmen oder Verbände.
Der PR-Rat erachtete mehrheitlich das vorliegende Material als 
nicht ausreichend, um beurteilen zu können, ob es sich bei den 
dargestellten Einsätzen um einen Austausch von Personal zum besseren 
wechselseitigen Verständnis von Arbeitsabläufen handelt, was durchaus
begrüßenswert erscheint, oder ob das entsandte Personal an 
politischen oder administrativen Entscheidungen beteiligt wird. Der 
PR-Rat hat daher eine "Beschwerdekammer IV für Public Affairs und 
Lobbying" eingerichtet und beauftragt,  einzelne Fälle aufzugreifen
und gesondert zu untersuchen. Wird ein konkretes Fehlverhalten 
erkennbar und liegen nachvollziehbare Belege dafür vor, dass der 
Ratsrichtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum zuwidergehandelt
wurde, so wird der Rat tätig werden.
Die Beschwerdekammer I zur Ad hoc-Publizität berichtete, dass die 
Ad-hoc-Mitteilungen der 30 DAX-Unternehmen deutlich besser geworden 
sind. Allerdings gebe es immer wieder Ausrutscher und Fehlverhalten, 
vor allem bei kleineren Werten (z.B. Überlängen, irreführende 
Überschriften, fehlende Hinweise auf bereits veröffentlichte 
Prognosen, Unterlassen von Ad-hoc-Mitteilungen trotz kursrelevanter 
Information). Eine ständige systematische Beobachtung und Analyse 
aller Ad-hoc-Mitteilungen wird als notwendig erachtet, auch wenn sie 
sehr zeitaufwendig ist.
Schleichwerbungsfälle lagen vor allem im Printbereich der Medien 
vor. Eine von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) bezahlte, aber 
nicht als Anzeige ausgewiesene Informationsseite in der März-Ausgabe 
des VORWÄRTS war laut Aussage des Verlags ein Versehen auf 
Verlagsseite. Krankenkasse und Verlag sicherten die künftige 
Beachtung des Trennungsgrundsatzes zwischen Werbung und 
redaktioneller Berichterstattung zu. Gemäß Beschwerdeordnung 5.2 
wurde das Verfahren damit beendet.
Die Beschwerdekammer II zur Schleichwerbung im Printsektor legte 
die Rechercheergebnisse aufgrund von 8 Schleichwerbungsrügen des 
Deutschen Presserates vor, da es bei Schleichwerbung in der Regel 
zwei Geschäftspartner gibt: den heimlichen Inserenten und das Medium.
Der Presserat hatte dem PR-Rat sein Beweismaterial zur Verfügung 
gestellt. Er hatte in seinem Begleitschreiben betont, dass der 
Presserat nicht prüft, ob für ein auffälliges Placement Geld gezahlt 
oder andere Vorteile gewährt wurden. So rügte der Presserat bei BILD 
die Schlagzeile: "Aldi-Urlaub" und genauere Informationen darüber 
(BILD hat gegen diese Rüge protestiert; es handele sich um eine 
legitime Leser-Information). Bei der NORD¬WEST ZEITUNG wurde bei der 
Meldung über einen neuen Vertriebsweg für Autos in einer Marktkette 
die Nennung der Firmen, die Preise der Fahrzeuge und der Link zu 
deren Internetseite gerügt. Die Zeitschrift GO LONGLIFE hatte eine 
Anzeige des Sultanats Oman neben einen Reisebericht über dieses Land 
gestellt. Aber in der nächsten Ausgabe dieser Zeitschrift war die 
gleiche Anzeige ohne einen redaktionellen Hinweis auf dieses Land, 
sodass es sich beim ersten Mal nicht um ein einmaliges 
Koppelungsgeschäft gehandelt haben konnte.
Der PR-Rat bekräftigte, dass PR-Ratsrügen nur dann gegen den 
Veranlasser bzw. Auslöser von Firmen- oder Produktnachrichten 
ausgesprochen werden können, wenn es sich um eine tatsächlich 
erschlichene bezahlte Werbung handelt.
Der Beschwerdekammer III zur Schleichwerbung in TV-Medien liegen 
drei Beschwerden vor, denen sie zur Zeit nachgeht.
DRPR-Spruch 2007 / 9: Täuschung von Öffentlichkeiten durch 
manipulierte wissenschaftliche Erhebungen
Der Vorfall:
Prof. Dr. Klaus Merten führt Beschwerde gegen die Gesellschaft 
Public Relations Agenturen (GPRA) wegen Täuschung von 
Öffentlichkeiten durch eine zugunsten von GPRA-Mitgliedsagenturen 
manipulierte Untersuchung über das Ranking der in Deutschland tätigen
PR-Agenturen, veröffentlicht im PR MAGAZIN 5 / 2006. Er begründet 
seine Beschwerde im Einzelnen (wörtliche Anführungen aus dem von ihm 
vorgelegten Schriftsatz):
1. Das Ranking wurde von der GPRA "unterstützt". Offenbar habe sie
damit "auch entschieden, wer das Ranking durchführen soll". Sie nahm 
"massiven und offenbar auch manipulativen Einfluss auf die Auswahl 
des verantwortlichen Wissenschaftlers und die Bewertungsgrundlagen 
der Studie".
2. In diesem "GPRA-Ranking konnten die zu beforschenden Agenturen 
auf das Forschungsergebnis selbst Einfluss nehmen, weil sie die 
Adressen ihrer Kunden für die Befragung zur Verfügung stellen 
sollten. Sie konnten also selektiv nur die >guten< Kunden nennen". 
Prof. Merten leitet daraus den Vorwurf einer strukturellen 
Manipulation ab.
3. Vorausgegangen war ein Treffen beim Verlag Rommerskirchen. An 
den Beschwerdeführer "wurde dabei das Ansinnen gestellt, bei den 
künftigen Rankings (deren Sieger vom PR MAGAZIN dann ausgelobt werden
sollten) doch zu versuchen, dass unter den Siegern jeweils eine 
GPRA-Agentur vertreten sei." Da er "darauf nicht ansprang, wurde 
seitens der GPRA offenbar ein anderer, möglichst renommierter 
Hochschullehrer gesucht."
4. Die GPRA beantwortete "wissenschaftliche Kritik an der 
GPRA-Untersuchung mit einer Klage, betreibt also massive 
Einschüchterung".
Die Ratsverhandlung:
Prof. Dr. Dr. Josef Hackforth sagt aus, dass er den Auftrag zur 
Durchführung des Rankings vom Verlag Rommerskirchen erhalten habe. 
Die GPRA habe darauf keinen Einfluss gehabt. Auch die Wahl der 
geeignetesten Untersuchungsmethode sei von ihm getroffen worden; 
weder die GPRA noch das PR MAGAZIN hätten darauf Einfluss genommen. 
Das Ranking sei sach- und fachgerecht sowie repräsentativ 
durchgeführt worden. Das Ergebnis wurde von der TU München sowie 
durch den Auftraggeber überprüft. Es lasse auch keine Bevorzugung von
GPRA-Agenturen erkennen. Unter den ersten 10 Siegern seien nur der 
vierte und der siebente ein GPRA-Mitglied.
Der für die Untersuchung verantwortliche PR-MAGAZIN-Redakteur 
Wolf-Dieter Rühl bestätigt die Aussage von Prof. Hackforth, dass 
keinerlei Beeinflussung seitens der GPRA stattgefunden habe. Die 
Ergebnisse der TU München seien direkt an die Redaktion und nicht an 
die GPRA-Verantwortlichen übermittelt worden. Weder er selbst noch 
der Verlag haben über die kompletten Untersuchungsdaten verfügt. Und 
ausschließlich die Mitarbeiter der Projektgruppe haben von der TU 
München ein Honorar erhalten.
Von Thomas Rommerskirchen, dem Chefredakteur des Magazins, wird 
ein Schreiben vom 9. November 2006 vorgelegt und zitiert, "dass 
entgegen der Aussage von Prof. Klaus Merten das von uns an Prof. Dr. 
Hackforth in Auftrag gegebene Agenturbarometer 2006 weder von der 
GPRA noch von GPRA-Agenturen finanziert oder mitfinanziert worden 
ist".
Zu seinem dritten Vorwurf sagt der Beschwerdeführer aus, dass der 
Wunsch, unter den Siegern des Rankings solle eine GPRA-Agentur 
vertreten sein, vom Verleger des PR-MAGAZINs vorgetragen wurde. Die 
Zeugin Elke Neujahr, die als einziges GPRA-Mitglied an dem Treffen 
teilgenommen hatte, bestätigt diese Aussage. Sie gibt aber zu 
bedenken, dass man diesen Wunsch nicht als konkreten 
Untersuchungsauftrag auffassen musste, sondern auch als Ausdruck 
dafür verstehen konnte, dass es erfreulich wäre, wenn sich unter den 
Siegern eine GPRA-Agentur befände.
Prof. Merten beschreibt ergänzend den damaligen Kontext: Dem 
Verleger sei es nach Kenntnis des Beschwerdeführers darum gegangen, 
neben dem "PR-Manager des Jahres" auch eine "PR-Agentur des Jahres" 
auszuloben und vom Sieger (mit)finanzieren zu lassen.  Der Verleger 
selbst habe daher offensichtlich Interesse daran gehabt, dass der 
Gewinner eine der großen GPRA-Agenturen ist. Prof. Merten lässt sich 
nicht auf die Anschlussfrage ein, ob er seine Beschwerde dann 
wirklich gegen die GPRA richten könne. Der Hinweis des Rates, dass 
Prof. Merten möglicherweise den falschen Adressaten beschuldige, 
bleibt von ihm unwidersprochen.
Für die GPRA selbst wies deren Präsident Dieter Schulze van Loon 
alle Vorwürfe zurück. Zu einer Klage habe sie sich gezwungen gesehen,
da sie sich "wiederholt ungerechtfertigten Angriffen und Vorwürfen 
von Herrn Prof. Dr. Merten ausgesetzt sah" (GPRA-Statement vom März 
2007).
Vor der Urteilsberatung verlassen die Prozessbeteiligten, darunter
alle GPRA-Vertreter des PR-Rates, sowie Beteiligte an weiteren 
Verfahren und Gäste den Sitzungsraum.
Das Urteil:
Der PR-Rat weist die Beschwerde von Prof. Dr. Klaus Merten gegen 
die Verantwortlichen der GPRA einstimmig zurück. Der PR-Rat kann 
keinen Täuschungsversuch seitens der GPRA bei den vom PR-MAGAZIN als 
Ranking vorgestellten Untersuchungsergebnissen erkennen. Nach seiner 
Auffassung beschuldigte Prof. Merten den falschen Adressaten einer 
unzulässigen Einflussnahme auf die Ergebnisse der Untersuchung.
Nach den Aussagen der beteiligten Akteure und aufgrund des 
umfangreichen schriftlichen Materials kommt der PR-Rat auch zu der 
Überzeugung, dass das Ranking weder von der GPRA beauftragt noch 
finanziert wurde.
Die Urteilsbegründung:
Der PR-Rat sieht es nicht als seine Aufgabe an, in einem 
wissenschaftlichen Methodenstreit über eine eventuelle strukturelle 
Manipulation bei einer der alternativen Untersuchungsdesigns zu 
entscheiden. Auch hat er keine Handhabe, die angewandte Methodik 
wissenschaftlich zu überprüfen. Er hatte nur über den Vorwurf der 
öffentlichen Täuschung zu entscheiden und demzufolge auf valide 
Indizien für ein eventuelles Fehlverhalten zu achten.
Prof. Merten habe, so wird angemerkt, nach der Beschwerdeordnung 
des Rates die Möglichkeit, dem Ratsspruch mit schriftlicher 
Begründung und unter Vorlage neuer Dokumente zu widersprechen. Der 
Rat werde dann erneut beraten und abschließend entscheiden.
Berlin, 15. Juni 2007.
DRPR-Spruch 2007 / 10: Mietdemonstranten
Der Vorfall:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) organisierte, von 
ihrer PR-Agentur comm:up beraten und unterstützt, am Donnerstag, den 
14.12.2006 vor dem Berliner Reichstagsgebäude eine Protestaktion, bei
der "170 junge Menschen", wie es in der Presseinformation der KBV vom
14.12.06 hieß, tausende von Arztkitteln hochhielten. "Den 
allerletzten Kittel hängte KBV-Chef Köhler an den Nagel." Damit 
sollte auf die Tatsache aufmerksam gemacht werden, dass bislang rund 
12.000 Ärzte Deutschland wegen schlechter Arbeitsbedingungen 
verlassen haben.
Die gedruckten Presseinformationen der KBV enthielten keinen 
Hinweis darauf, dass es sich bei den Kittelhaltern nicht um Ärzte, 
sondern um Studenten handelte, die dafür mit je 30 EUR bezahlt 
wurden. BILD warf der KBV deshalb am Tag danach eine bewusste 
Täuschung der Öffentlichkeit vor. Bundestagsabgeordnete kritisierten 
die Aktion und Studenten wandten sich mit der Bitte um eine 
Stellungnahme zur Zulässigkeit von "Mietdemonstranten" an den PR-Rat.
Das Urteil:
Die für die Protestaktion Verantwortlichen konnten in der 
Ratssitzung am 14.5.07. glaubhaft machen, dass bei ihren 
Pressegesprächen während des Events auf den Status der Kittelhalter 
hingewiesen wurde und man den Journalisten sogar nahe gelegt hatte, 
mit den bei einem Hostessen-Service angeheuerten Garderobieren zu 
sprechen. Mit Ausnahme des genannten Mediums enthielten die dem Rat 
vorgelegten Presseberichte folglich weitgehend korrekte Darstellungen
des Sachverhalts.
Der Deutsche Rat für Public Relations sprach daher die KBV und 
comm:up  vom Vorwurf der bewussten Täuschung von Öffentlichkeiten 
frei. Er erachtete die Berliner Protestaktion als eine 
nachvollziehbare PR-Aktion im Rahmen einer PR-Kampagne und nicht als 
eine "politische Kundgebung" mit gemieteten Demonstranten.
Allerdings muss auch für PR-Aktionen gelten, dass ihre Abläufe 
transparent sind. Wegen ihrer zweideutigen gedruckten 
Presse-Einladungen und -informationen ermahnte der PR-Rat die 
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ihre PR-Agentur comm:up 
eindringlich, künftig auf unmissverständlichere 
Wahrnehmungsmöglichkeiten für ihre Botschaften und Aktionen zu 
achten. Das Anmieten von Statisten zu Demonstrationszwecken 
verurteilt der PR-Rat entschieden und verweist dazu auf seinen Spruch
1999 / 2.
Berlin, 15. Juni 2007.

Pressekontakt:

Rückfragen:

Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender DRPR, Tel. (0173) 3 52 52 09

Der Deutsche Rat für Public Relations wird getragen von der Deutschen
Gesellschaft für Public Relations (DPRG), der Gesellschaft der Public
Relations Agenturen (GPRA), dem Bundesverband deutscher
Pressesprecher (BdP) und der Deutschen Gesellschaft für
Politikberatung (DEGEPOL). Er hat kommunikatives Fehlverhalten
gegenüber Öffentlichkeiten zu ahnden und ist darin eine dem Deutschen
Presserat und dem Deutschen Werberat vergleichbare Institution der
freiwilligen Selbstkontrolle. Wie die anderen Räte spricht er
öffentliche Rügen und Mahnungen aus, erlässt Verhaltensrichtlinien
und nimmt zu kommunikativen Fehlentwicklungen in der Öffentlichkeit
Stellung. Grundlage seiner Beurteilung über Vorgänge der
Finanzkommunikation sind die Vorschriften des
Wertpapierhandelsgesetzes und die Kriterien der PR-Ratsrichtlinie zur
ordnungsmäßigen Ad-hoc-Publizität, die im November 2003 vorgestellt
und 2005 den Rechtsänderungen entsprechend aktualisiert wurde.

Original-Content von: DPRG e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: DPRG e.V.
Weitere Storys: DPRG e.V.