eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft zu Neuregelungen im Urheberrecht Experten stützen Richtervorbehalt
Köln (ots)
Köln/Berlin, 20. Juni 2007 - Mit der Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Internetprovider will die Bundesregierung die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen erleichtern. Die heutige Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums brachte überzeugende Argumente gegen eine Aufweichung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs. "Die Anhörung ist ein Punktsieg für unser zentrales Anliegen, dass Namen und Adressen von Internetnutzern erst nach der Prüfung und Genehmigung durch einen Richter an Rechteinhaber herausgegeben werden dürfen", so Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. "Die Sachverständigen der Rechteinhaber fanden keine überzeugenden Antworten auf die Frage, wie ohne Richtervorbehalt Rechtssicherheit für Provider und deren Kunden hergestellt werden kann." Sowohl Oliver Süme von eco als auch weitere Sachverständige warnten vor Missbrauchsmöglichkeiten des Auskunftsanspruches. "Wird der Richtervorbehalt aus dem Gesetz gestrichen, so bedeutet das eine komplette Missachtung der berechtigten Interessen von Internetwirtschaft und deren Kunden. Die einzigen, die dann ihre Interessen durchsetzen könnten, wären die Rechteinhaber. Damit wäre die ausgewogene Interessenabwägung, die die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf bezweckt hat, obsolet", so Oliver Süme. Die Vertreter der Rechteinhaber weigerten sich anzuerkennen, dass ihnen mit dem Durchsetzungsgesetz ein zusätzliches wirksames Instrument neben den Möglichkeiten der Strafverfolgung bei der Durchsetzung von Urheberrechten an die Hand gegeben wird.
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