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Verband der deutschen Internetwirtschaft zur EuGH-Klage gegen Vorratsdatenspeicherung: Gerichte müssen einen hunderte von Millionen Euro teuren Fehlschlag verhindern

Köln/Berlin (ots)

Heute hat der Generalanwalt beim Europäischen
Gerichtshof, Yves Bot, seine Schlussanträge in der Klage Irlands 
gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gestellt und dem 
Gericht vorgeschlagen, die Richtlinie nicht für nichtig zu erklären. 
In den meisten Fällen schließt sich das Gericht dem Tenor der 
Schlussanträge in seiner späteren Entscheidung an.
Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Eine 
Entscheidung des EuGH, dass die Richtlinie zur 
Vorratsdatenspeicherung formell nicht gegen europäisches Recht 
verstößt, bedeutet keinesfalls dass das monströse Projekt, die 
Telekommunikationsbeziehungen aller EU-Bürger flächendeckend und 
verdachtsunabhängig zu überwachen, nicht doch juristisch scheitern 
wird. Auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Europäischen 
Menschenrechtskonvention wurde es nämlich noch gar nicht geprüft. 
Außerdem stehen noch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht 
zur Entscheidung an. Das Horror-Szenario, vor dem wir warnen, bleibt 
nach wie vor realistisch: Nämlich dass die Internetwirtschaft bis zum
Jahreswechsel 332 Millionen Euro für Hard- und Software zum Fenster 
hinauswerfen muss für eine Vorratsdatenspeicherung, die sich danach 
als verfassungswidrig und europarechtswidrig entpuppt. Betroffenen 
Unternehmen bleibt mit dem Inkrafttreten der Speicherverpflichtung 
für E-Mail- und Internetnutzung nur noch der Gang zu den 
Verwaltungsgerichten, in der Hoffnung dass diese die Verpflichtung 
der Speicherung bis zu einer Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichts außer Kraft setzen."
Die Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma klagt derzeit
vor dem Verwaltungsgericht Berlin, da die sechsmonatige 
Protokollierung der Nutzerspuren in ihrer jetzigen Form 
unverhältnismäßig und verfassungswidrig sei. Experten sehen gute 
Chancen, dass das Gericht die Klägerin bis auf Weiteres von der 
Umsetzungspflicht befreien wird, denn das Berliner Verwaltungsgericht
hatte bereits am 2. Juli (Az.: VG 27 A 3.07) ähnlich entschieden: Die
mit der Novelle der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) 
eingeführte entschädigungslose Verpflichtung privater 
Telekommunikationsdienstleister, auf eigene Kosten Technik zur 
Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte 
Auslandskopfüberwachung) zu installieren, wurde dem 
Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt und das klagende 
Unternehmen einstweilen von der Verpflichtung befreit.
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der 
Internetwirtschaft in Deutschland. Die über 400 Mitgliedsunternehmen 
beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz
von ca. 45 Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230 
Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die 
kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position 
Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den 
Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht 
sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft 
gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in 
internationalen Gremien.

Pressekontakt:

Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de

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