Einstweilige Verfügung gegen Versandhandelsfirma
SAT.1 erzielt ersten Erfolg gegen Kundenfang mit unseriösen Gewinnversprechungen
Berlin (ots)
Gegen den unseriösen Kundenfang der Firma "Gut & Günstig" aus Belgien hat SAT.1 eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Das Vorgehen der Versandhandelsfirma "Gut & Günstig" ähnelt dem anderer Firmen mit den Namen "Schlank & Chic" oder "Heim & Freizeit": Ein vermeintlicher Gewinner erhält ein Schreiben mit der Gewinn-Bestätigung eines hohen Geldbetrages sowie einer sogenannten "Berechtigungs-Nr.". Um dem Handeln den Anschein der Seriosität zu geben, wird die Bekanntgabe der Berechtigungs-Nr. auf einem TV-Sender mit genauem Sendetermin, meist in den Morgenstunden, angekündigt. Allerdings kann der Gewinn nur mit einer Warenbestellung Gültigkeit erlangen. Gewinner wurden nie bekannt. Die Ware hingegen wurde zugesandt.
Mit den rechtlichen Schritten distanziert SAT.1 sich deutlich von den Machenschaften solcher Versandfirmen. Die Marke SAT.1 wird durch dieses unseriöse Verhalten beschädigt. Beim SAT.1 Zuschauerservice und bei den Verbraucherschutzverbänden liefen die Telefone heiß. In der einstweiligen Verfügung vom 10. Oktober des Berliner Landgerichts wird der Firma "untersagt...mit Gewinnspielen zu werben und dort zu behaupten, die Gewinne würden in SAT.1 bekannt gegeben." "Gut & Günstig" hatte Werbezeit in der Morgenschiene reserviert und behauptet, SAT.1 würde die Gewinner bekannt geben.
Die Vermutung liegt nahe, dass die genannten Firmen einer einzigen Mutterorganisation zuzuschreiben sind. SAT.1 ist bemüht gegen die dahinterstehende Firma vorzugehen.
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