Hausverbot für Ulrich Meyer war rechtswidrig
Verwaltungsgericht
Berlin entscheidet für SAT.1-Journalisten
Berlin (ots)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das gegenüber Ulrich Meyer und dem Reporter Martin Lettmayer erteilte Hausverbot am Montag aufgehoben:
Das Hausverbot sei formal rechtswidrig, weil vor seiner Verhängung keine Anhörung der beiden Journalisten stattgefunden habe.
Das Hausverbot sei auch in der Sache rechtswidrig, weil der Präsident des Bundestages zwar das Hausrecht im Bundestag ausübe, Hausverbote jedoch nicht zum Zwecke der Bestrafung sondern nur als Ordnungsmaßnahme zur Abwehr künftig konkret zu erwartender Verstöße angeordnet werden dürfen.
Hierfür seien keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich gewesen.
Und insgesamt habe der Präsident des Bundestages nicht vorab geprüft, ob nicht auch andere, mildere Mittel in Frage gekommen wären.
Das Hausverbot sei damit ermessensfehlerhaft.
Thierses Haus- und Arbeitsverbot für Meyer und Lettmayer sollte erst am 15. November 2001 enden. Es galt für alle Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin, nach Angaben der Bundestagsverwaltung in mehr als 70 Dienstgebäuden.
Das Hausverbot war am 21. November 2000 erlassen worden - als Reaktion auf den Bericht des SAT.1-Magazins AKTE 2000 über Kokainspuren im Bundestag. Thierse begründete das Verbot damit, die Fernsehaufnahmen im Reichstagsgebäude seien ohne Erlaubnis gemacht worden. Ulrich Meyer hatte hiergegen Klage eingereicht, dem das Verwaltungsgericht nunmehr stattgab.
Ulrich Meyer zu der Entscheidung: "Es freut mich natürlich sehr, dass das Gericht Thierses Verbot gekippt hat. Mit diesem Urteil ist auch klargestellt, daß versucht wurde, an uns ein Exempel zu statuieren."
Das SAT.1-Magazin AKTE vom 31. Oktober 2000 hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. In einem Bericht über die Verbreitung des Mode-Rauschgiftes in Deutschland hatte das Magazin auch auf den Toiletten des Bundestages nach etwaigen Kokainspuren gesucht, Wischproben mit sterilen Tüchern genommen und dieses mit Kameraaufnahmen dokumentiert. Die Proben wurden von einem unabhängigen Analyse-Institut untersucht. Das Ergebnis: Von insgesamt 28 Proben stellten sich 22 als positiv heraus. Laut Professor Dr. Fritz Sörgel vom untersuchenden Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg können diese Kokain-Spuren nicht zufällig in den Bundestag gelangt sein.
Für AKTE-Moderator und -Produzent Ulrich Meyer ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nur ein Etappensieg: "Die Ergebnisse sind wissenschaftlich hieb- und stichfest und von keiner Seite widerlegt. Dennoch hat sich Bundestags-präsident Wolfgang Thierse nach unserem Kenntnisstand damit bis heute nicht inhaltlich befaßt. Wir haben mehrfach angeboten, die Ergebnisse der Untersuchung und unserer journalistischen Recherche Thierse vorzustellen - bisher ohne Erfolg. Und auch die Staatsanwaltschaft hat - ohne eigene Untersuchungen einzuleiten - nicht einmal Aufklärungsbedarf gesehen. Für mich ist dieses Ignorieren missliebiger Fakten der eigentliche Skandal."
Am morgigen Dienstag, 19. Juni 2001, wird AKTE 01/25, das Reportermagazin von und mit Ulrich Meyer, erneut über das Thema berichten: "Kokain im Bundestag - die Folgen" (22.15 Uhr, live in SAT.1).
Eva Bons Tel.: (02227) 90 50 20 oder 0171-365097 Kristina Faßler SAT.1 Kommunikation/PR Tel.: +49 30 2090 2350 / Fax: +49 30 2090 2355 E-Mail: kristina.fassler@sat1.de SAT.1 im Internet: http://www.sat1.de und http://www.presse.sat1.de
Original-Content von: SAT.1, übermittelt durch news aktuell