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Sat.1 gewinnt Gerichtsverfahren gegen Focus Magazin Verlag

Berlin (ots)

Auch eine humorige Darstellung in Werbeanzeigen
befreit nicht davon, sich an wettbewerbs-rechtliche Grundsätze zu
halten. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass es sich bei den
vom Focus Magazin Verlag im Sommer 2003 platzierten Anzeigenmotiven
in der Kommunikations-Fachpresse wie z.B. Horizont oder Der Kontakter
sowie in der Financial Times Deutschland um unzulässige Formen der
vergleichenden Werbung handelt. Der Focus Magazin Verlag hatte in
verschiedenen Anzeigenmotiven die durchschnittliche Sehbeteiligung
populärer Sat.1-Serien wie z. B. "Edel & Starck" als plakativen
Aufmacher genutzt. Der Leser sollte den Eindruck gewinnen, der Focus
sei das reichweitenstärkere Medium. Um dies zu erreichen, wurde den
Lesern des Focus (LpA) die durchschnittliche Sehbeteiligung der
jeweiligen Sat.1-Serie gegenübergestellt. Da die Werte nicht näher
definiert waren, mussten die Betrachter der Anzeige fälschlicherweise
annehmen, die Werte seien vergleichbar. Tatsächlich wird beim
Focus-Wert jeder Leser unabhängig von der Dauer seiner Nutzung voll
gezählt, in den Sat.1-Wert hingegen ging jeder Zuschauer nur mit
seinem Nutzungsanteil ein. Während beim Focus-Wert ein Leser, der
einen Artikel nur halb liest, voll zählt, zählt beim Sat.1-Wert ein
Zuschauer, der nur die halbe Sendung sieht, auch nur zur Hälfte. Hier
werden also Äpfel mit Birnen verglichen.
Die Grundsätze der vergleichenden Werbung sah das Gericht in drei
Punkten als verletzt an: Zum Ersten liegt eine unlautere,
wettbewerbswidrige Rufausnutzung der Sat.1-Titel vor. Zum Zweiten
erkennt das Gericht eine unsachliche Beeinflussung des
Werbeadressaten, da der Leser von einer Vergleichbarkeit der Werte
ausgehen wird, welche tatsächlich nicht vorliegt. Zum Dritten kann
nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Lesern
ausschließlich um Fachpublikum handelt, das über die erforderlichen
Fachkenntnisse zur Bewertung der Reichweiten verfügen kann.

Kontakt:

Jutta Kehrer
Sat.1 Programm-Kommunikation / PR
Telefon +49.30.2090-2357 / Fax +49.30.2090-2313
e-mail jutta.kehrer@sat1.de

Bildmaterial über Sat.1 per ISDN: Telefon +49.30.2090-2390 oder -2395

Sat.1 im Internet: www.sat1.de und presse.sat1.de

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