Presse- und Informationszentrum Marine
Deutsche Marine - Pressemeldung: Seefernaufklärer unverzichtbar für Kampf gegen Terror, Drogen- und Menschenhandel
Glücksburg (ots)
Nordholz / Dschibuti - Auf die Anschläge des 11. September 2001 reagierte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unter anderem mit der Verabschiedung der Resolutionen 1368/01 und 1373/01, in denen die Angriffe aufs schwerste verurteilt wurden und dem Beschluss, gegen den internationalen Terrorismus mit allen Mitteln vorzugehen. Ebenfalls in Reaktion auf die Anschläge rief am 12. September der NATO-Rat erstmals in der Geschichte der NATO nach Artikel 5 des NATO-Vertrages den Bündnisfall aus. Kurz nachdem US-Präsident George W. Bush in einer Ansprache vor dem Kongress am 20. September den "Krieg gegen den Terrorismus" angekündigt hatte, erhielten die USA weltweite Unterstützung durch ihre Verbündeten in der "Koalition gegen den Terror", an der sich auch Deutschland umgehend und bis heute mit See- und Seeluftstreitkräften beteiligt.
Die internationale Gemeinschaft einigte sich schnell auf die Notwendigkeit, gegen den internationalen Terrorismus mit vereinten Kräften vorgehen zu wollen, auch wenn bisweilen nicht gelang, allgemein anerkannt zu definieren, was genau mit dem Begriff des "Internationalen Terrorismus" gemeint ist. Die Abgrenzung bzw. Verbindung zur Kriminalität ist nur als ein Beispiel zu nennen. Überdies konnte nicht präzisiert werden, wo oder wie sich der Terror manifestieren würde, noch wie er sich regeneriert. In den Fokus dieser Überlegungen gelangten vor allem Länder mit politisch schwacher oder gar zerrütteter Staatsstruktur in deren Folge ein Machtvakuum wie etwa in Somalia vorherrscht. Diese Gebiete oder Regionen, so die Risikoanalyse, bieten den besten Nährboden für den Aufbau, Ausbau und die Unterstützung terroristischer Strukturen.
Mit der Mandatierung der "OPERATION ENDURING FREEDOM" (OEF) durch den Deutschen Bundestag am 16. November 2001 beteiligten sich von Anfang an auch deutsche See- und Seeluftstreitkräfte an dem internationalen Wirkverbund. Die Operation im Kampf gegen den Internationalen Terrorismus bekam damit gerade auch eine sichtbare maritime Dimension. Die Einsatzgebiete waren zunächst gemäß Artikel 6 des Nordatlantikvertrags: Arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nordostafrika sowie angrenzende Seegebiete. Diese wurden später auf die Seegebiete rund um das Horn von Afrika reduziert. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus fand fortan an Land und auf See statt, um die für Wirtschaftsnationen wie Deutschland essenzielle freie Nutzung der Seeverbindungswege gegen etwaige Störungen durch den Internationalen Terrorismus gewährleisten zu können.
Die enorme Größe des Einsatzgebietes, die etwa der Ausdehnung Mitteleuropas entspricht, erforderte einerseits eine hohe Durchhaltefähigkeit und andererseits die Fähigkeit zur schnellen Schwerpunktbildung - Qualitäten, wie sie nur Seestreitkräfte in Verbindung mit Seeluftstreitkräften bieten. Ab März 2002 nahmen daher deutsche Seefernaufklärer vom Typ Dassault BR1150 "Bréguet Atlantic" zunächst mit Stationierungsort Mombasa/ Kenia an OEF teil, um die weiträumige Seeraumüberwachung insbesondere vor der Küste Somalias zu gewährleisten. In Folge der Verlegung des Marinefliegerkontingents nach Djibouti ab September 2003 wurde der Einsatz von dort aus bis Mai 2005 weitergeführt. Dabei konnte nun auch verstärkt der Golf von Aden und das Horn von Afrika überwacht werden. Vorläufig beendet wurde der Einsatz für deutsche Seefernaufklärer durch die Außerdienststellung der Bréguet Atlantic in der Rolle des Maritime Patrol Aircraft (MPA) im Jahre 2005.
Nach ca. drei Jahren operativer Abstinenz deutscher MPA kam ab Juli 2008 das von den Niederlanden übernommene und damit in Deutschland faktisch neu eingeführte Waffensystem Lockheed P-3C "Orion" innerhalb des 17. Deutschen Einsatzkontingents OEF Marine zum Einsatz. Hierbei wurde eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die Einführung der P-3C Orion in die Deutsche Marine die richtige Entscheidung gewesen ist. In dem fünf Monate dauernden Einsatz konnte mit nur einem Luftfahrzeug und ca. 50 Soldatin und Soldaten der hochmodern ausgerüstete Seefernaufklärer über 70 Flüge und mehr als 400 Flugstunden zuverlässig und erfolgreich durchführen. Die Marineflieger erfüllten damit zu 100% den gegenüber dem USCENTCOM (siehe Schaubild) angezeigten deutschen maritimen Beitrag zur OPERATION ENDURING FREEDOM. Internationale Akteure und insbesondere das international verstärkte USNAVCENT in Bahrain haben den Aufklärungsergebnissen der Deutschen MPA aufgrund der hervorragenden Auftragserfüllung immer wieder ihre Wertschätzung entgegengebracht. Deutschland hat sich mit diesem Beitrag seiner Marine auch im internationalen Vergleich sehr gut behaupten können.
Nach aktuellen Risikoanalysen hat sich die Lage am Horn von Afrika hinsichtlich des Internationalen Terrorismus nicht nachhaltig entspannt. So besteht trotz aller Bemühungen immer noch die latente Gefahr der Nutzung des Seegebietes selbst und von den Anrainerstaaten ausgehend durch den internationalen Terrorismus. In der zweiten Hälfte des Jahres 2008 gelangte allerdings die ausufernde Kriminalität in Form von Piraterie, Seeräuberei, Schmuggel und auch Entführungen mit Geiselnahmen an Land in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Diesen aus anderen als terroristischen Aktivitäten begründeten Straftaten konnte OEF allein noch nicht durchgreifend die Stirn bieten, zudem war dies nicht Ziel der Operation. So entstand offenbar in der Region ein einträgliches kriminelles Geschäft, in dem Korruption sowie die Ausbeutung der Fischgründe vor Somalia durch Dritte, das Handelsembargo gegenüber Somalia und letztlich Aktivitäten von Warlords z.B. im somalischen Puntland als Katalysatoren wirken konnten.
Vor allem Geiselnahmen mit Verschleppungen an Land setzen die Staaten der Opfer zunehmend unter politischen Handlungsdruck; Verantwortliche und eingerichtete Krisenstäbe sind dann auf der Suche nach konkreten und pragmatischen Handlungsoptionen. In solcherart komplexen und schwer überschaubaren Situationen erhalten Luftfahrzeuge mit ihren Aufklärungsmöglichkeiten über See wie auch über Land besondere Bedeutung. Die spezifischen Vorteile liegen in der Fähigkeit offen oder verdeckt, je nach den gewählten politischen Vorgaben, einerseits weiträumige Gebiete abzudecken und andererseits eine schnelle Schwerpunktverlagerung durchzuführen. Dies wurde am Beispiel der Befreiungsaktion der Segelyacht 'Carré d'As IV' sichtbar, die mit zwei französischen Staatsangehörigen in die Hände von Piraten fiel und vor der Küste Somalias festgehalten wurde. Die Fähigkeiten von Seefernaufklärern können hier einen entscheidenden Anteil am Gelingen haben und so zur politischen Handlungsfreiheit beitragen. Auch die Entführung deutscher Staatsbürger in diesem Teil der Welt, die schon in der Vergangenheit für große öffentliche Diskussionen gesorgt hatte, ist jederzeit wieder möglich.
Terror und Kriminalität
Die Terrorismusbekämpfung am Horn von Afrika hat in dieser Form nach wie vor ihre Berechtigung. Ziel war und ist unter anderem, die zuvor angesprochenen Räume als Rückzugsgebiet und logistische Basis für Ausbildung und Unterstützung des Internationalen Terrorismus zu verwehren. Der deutsche Beitrag hat daran nicht zuletzt durch den Einsatz deutscher Seefernaufklärer einen signifikanten Anteil. Mit der aktuell zunehmenden Kriminalität hingegen wuchs der Handlungsdruck auf die Nationen, da hier Dimensionen erreicht wurden, die über die rein finanzielle Gefahr für Reeder oder Privatwirtschaften der Länder hinausgingen und somit auch politische Akteure zur Wahrung volkswirtschaftlicher Interessen in Zugzwang brachten. Zudem lässt sich durch die hohen Erlöse gekaperter Schiffe nicht mehr ausschließen, dass hier neben kriminellen auch terroristisch motivierte Kräfte im Hintergrund wirken und dieses Feld nutzen. Die Ende 2008 auch von Deutschland mandatierte europäische Mission EU NAVFOR Somalia (Operation "ATALANTA") stellt daher eine konsequente Antwort auf die veränderte Sicherheitslage und Bedrohung der Seeverbindungswege am Horn von Afrika dar. ATALANTA kann daher nicht als eine Alternative zu OEF betrachtet werden, sondern stellt eine Ergänzung dar. Ziel ist dabei primär der Schutz von Transporten im Rahmen des Welternährungsprogramms sowie in abgestufter Priorität der Schutz zunächst der europäischen und letztlich der internationalen Schifffahrt insgesamt. Zum Schutz ihrer Handelsinteressen engagieren sich derzeit neben den europäischen Einheiten im Rahmen ATALANTA darüber hinaus mannigfaltige und mehr oder weniger selbstständige Akteure wie Russland, Malaysia, Indien und andere mehr gegen die ausufernde Kriminalität am Horn von Afrika. NATO-Schiffsverbände, das US-Regionalkommando AFRICOM oder eben nationale Akteure haben eines gemeinsam: Sie verfolgen das Ziel, Sicherheit und Stabilität für diese Region zu schaffen, um insbesondere die Seehandelswege freizuhalten. Der Wille zum gemeinsamen und international choreographierten Handeln wird durch diverse Verlautbarungen zum Ausdruck gebracht und bedarf der internationalen Abstimmung, damit effektiv und effizient gegen die Kriminalität rund ums Horn von Afrika vorgegangen werden kann. In diesem Prozess wird auch über die Einbindung von bzw. Abgrenzung zur OPERATION ENDURING FREEDOM gesprochen werden müssen, damit OEF nicht unzulässigerweise am Erfolg, gegen Kriminalität vorzugehen, gemessen wird. Dieses schließt zumindest das deutsche Mandat - außer in Fällen der Nothilfe - ausdrücklich aus.
Ausblick
Auch zukünftig wird durch diplomatisches und politisches Handeln und daraus abzuleitenden Maßnahmen die Stabilisierung und Sicherung der Region im Vordergrund stehen. Besonderes Augenmerk hat die ungestörte Nutzung der für den Welthandel wichtigen maritimen Handelswege rund um das Horn von Afrika, wodurch im Bereich militärischer Handlungs-optionen dem Einsatz von See- und Seeluftstreitkräften eine Schlüsselrolle zukommt.
Gerade das jüngst eingeführte fliegende Waffensystem der Deutschen Marine, die P-3C Orion, erhält unter den geschilderten Umständen im Seegebiet eine besondere Bedeutung, weil es weltweit einsetzbar, vielfältige, abgestufte politische Handlungsoptionen bietet und damit eine sinnvolle und wirkungsvolle Ergänzung zu anderen Einsatzmitteln darstellt. Zunächst ist in 2009 beabsichtigt, dass sich das Marinefliegergeschwader 3 "Graf Zeppelin" erneut mit einem Seefernaufklärer an der Operation Enduring Freedom beteiligt. Darüber hinaus wird die P3C jedoch künftig aufgrund ihrer Vielseitigkeit auch unter anderen Mandaten ihren Wert für die deutschen Streitkräfte unter Beweis stellen können.
Dieser Text ist ein Namensartikel. Er ist erschienen in der Zeitschrift für maritime Fragen (Marineforum 3/2009). Er gibt die Meinung der beiden Autoren wieder.
Autoren: Dirk Groß und Matthias Michael Potthoff
Zu den Autoren: Fregattenkapitän Dirk Groß ist Kommandeur der Fliegenden Gruppe und Fregattenkapitän Matthias Michael Potthoff Kommandeur der Technischen Gruppe im Marinefliegergeschwader 3 "Graf Zeppelin". Die beiden Offiziere waren 2008 im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM sukzessiv in der Funktion des CTG 500.01 und Kontingentführer des 17. DEU Einsatzkontingentes OEF Marine eingesetzt.
Im Presseportal finden Sie ab heute einen weiteren Beitrag über den Seefernaufklärer P-3C Orion, der Anfang April nach Dschibuti verlegen wird. Dazu gibt es einen Pressetermin am kommenden Donnerstag, 26. März.
Weitere Informationen rund um die Marineeinsätze und das oben genannte Thema finden Sie in unserem Internetportal www.marine.de.
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Oberleutnant zur See Jan Frederick Holst
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