Keine staatliche Opferentschädigung bei Taten im Ausland
Weisser
Ring bietet deutschen Opfern des Terroranschlags in den USA schnelle
und unbürokratische Hilfe an
Mainz (ots)
Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes gefordert
Mehr und mehr wird es zur Gewissheit: Unter den Betroffenen der Terror-Attentate in den USA gibt es auch zahlreiche deutsche Opfer. Nach derzeitiger Rechtslage haben deutsche Staatsangehörige nur Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), wenn die Tat im Inland, nicht aber im Ausland geschah. Diese Opfer und ihre Angehörigen bleiben bei der Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Verbrechens weitgehend auf sich alleine gestellt.
Direkt betroffenen Opfer des Terroranschlags sowie ihren Angehörigen in Deutschland bietet der Weisse Ring über seine bundesweit 400 Anlaufstellen schnelle und unbürokratische Unterstützung an. Die Hilfen umfassen menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, Unterstützung beim Umgang mit den Behörden, Gewährung von Rechtsschutz sowie finanzielle Zuwendungen bei tatbedingten Notlagen.
Nur in wenigen Staaten bestehen dem OEG vergleichbare Regelungen, nach denen Verbrechensopfer auf staatliche Hilfe zählen können. Der Weisse Ring fordert angesichts der jüngsten erschütternden Ereignisse Bund und Länder nachdrücklich auf, endlich Anspruchsvoraussetzungen für Entschädigungsleistungen zu schaffen, wenn Deutsche im Ausland Gewalttaten zum Opfer gefallen sind. Österreich kennt keine Ausschlussklausel für im Ausland begangene Taten. Hier muss in Deutschland dringend nachgebessert werden.
Insbesondere bei der Vermittlung psychotherapeutischer Hilfe und Betreuung appelliert der Weisse Ring an die Krankenkassen, solche Leistungen unverzüglich sicher zu stellen. Hierbei gibt es immer wieder bürokratische Hemmnisse, weil kurzfristig verfügbare Therapiemöglichkeiten durch kassenärztlich zugelassene Therapeuten oft nicht gegeben sind. Bei Inanspruchnahme anderer Alternativen treten vielfach Probleme bei der Kostenübernahme auf, die eine sofort notwendige Behandlung erschweren oder sogar verhindern. Das sei den Opfern nicht länger zuzumuten, so ein Sprecher des Weissen Rings.
Zur Unterstützung der Opfer hat der Weisse Ring ein Spendenkonto eingerichtet:
Kto.- Nr. 34 34 34 , Stichwort "Terroranschlag", Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40).
Pressesprecher: Helmut K. Rüster Weberstraße 16 55130 Mainz Tel. 06131/ 83 03 38 Fax 06131/ 83 03 45 e-mail: info@weisser-ring.de wr-online: www.weisser-ring.de
Besten Dank für Ihre Unterstützung. Belegexemplar erbeten.
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