Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
Folge 3:
Jobrotation - Arbeitslose vertreten Arbeitnehmer, die sich
weiterbilden
Nürnberg (ots)
Arbeitgeber, die einem Beschäftigten ihres Unternehmens die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und dafür vertretungsweise einen Arbeitslosen einstellen, können ab 1.1.2002 einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt dieses Vertreters erhalten.
Die Jobrotation soll es Arbeitnehmern leichter machen, sich während ihrer Arbeitszeit beruflich weiterzubilden; gleichzeitig bietet dieses neue Instrument des Job-AQTIV-Gesetzes Arbeitslosen die Gelegenheit, sich an einem neuen Arbeitsplatz zu bewähren. Damit erwerben sie Berufspraxis und vergrößern ihre Chancen, später von diesem oder einem anderen Betrieb übernommen zu werden.
Jobrotation hat in Skandinavien - insbesondere in Dänemark - seit vielen Jahren erfolgreich zum Abbau der Arbeitslosigkeit beigetragen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wird Jobrotation seit einigen Jahren im Rahmen von Modellprojekten erfolgreich erprobt.
Der Zuschuss-Lohn des vertretungsweise eingestellten Arbeitslosen liegt zwischen 50 und 100 Prozent des gezahlten Lohnes. Wer einen zuvor arbeitslosen Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma als Vertreter einstellt, erhält die Hälfte des Entgelts an die Zeitarbeitsfirma als Zuschuss vom Arbeitsamt. Die Leistungen können mit Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln aufgestockt und mit anderen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung kombiniert werden.
Ein Vertreter darf im Rahmen der Jobrotation höchstens 12 Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden.
Die Arbeitsämter können mit der Vorbereitung und Gestaltung der Jobrotation Dritte beauftragen und durch Zuschüsse fördern.
Auskünfte über die konkreten Fördervoraussetzungen erteilen die Arbeitsämter.
Hinweis:
Zu den Neuregelungen des Job-AQTIV-Gesetzes bei Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, Zeitarbeit sowie Arbeitslosengeldanspruch nach Erziehungszeiten wird die Bundesanstalt für Arbeit in den nächsten Tagen weitere Presse-Informationen veröffentlichen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
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