Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr verpassen.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
Folge 4 von 6: Beschäftigung schaffende Maßnahmen werden neu gestaltet

Nürnberg (ots)

Infrastrukturvorhaben von Gemeinden und anderen
öffentlich-rechtlichen Trägern können ab 1.01.2002 leichter von der
Bundesanstalt für Arbeit finanziell gefördert werden. Voraussetzung
für diese Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI) ist,
dass ein Wirtschaftsunternehmen die Arbeiten durchführt. Der Betrieb
muss sich verpflichten, für eine festgelegte Zeit eine bestimmte Zahl
von Arbeitslosen für die geförderten Arbeiten einzustellen. Neben den
Stammarbeitnehmern des Unternehmens dürfen höchstens 35 Prozent zuvor
Arbeitslose beschäftigt werden. Der Zuschuss des Arbeitsamtes muss
zusätzlich zu den sonst eingesetzten Mitteln verwendet werden. Er
darf im Regelfall höchstens 25 Prozent der voraussichtlichen
Gesamtkosten betragen.
Zukünftig können auch Pflichtaufgaben öffentlich-rechtlicher
Träger im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchgeführt
werden, wenn die Arbeiten an Wirtschaftsunternehmen vergeben werden
(Vergabe-ABM). Der Träger der ABM muss jedoch den Zuschuss des
Arbeitsamtes zusätzlich zu den sonst eingesetzten Mitteln verwenden.
Statt des bisherigen Lohnkostenzuschusses können Träger von ABM ab
1.01.2002 auch eine Pauschalförderung wählen.
Zukünftig sollen Arbeitnehmer in Beschäftigung schaffenden
Maßnahmen noch stärker beruflich qualifiziert werden. Deshalb  sind
im Job-AQTIV-Gesetz Qualifizierungs- bzw. Praktikumsanteile für
Beschäftigte in ABM, aber auch in Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)
verpflichtend, wenn der Träger die Maßnahme in Eigenregie durchführt.
Das Job-AQTIV-Gesetz erweitert die Tätigkeitsfelder für
Strukturanpassungsmaßnahmen. Zukünftig können alle Maßnahmen zur 
Verbesserung der Infrastruktur gefördert werden. SAM-Projekte können
ab 2002 auch ohne Unterbrechung wiederholt gefördert werden, wenn sie
über einen längeren Zeitraum Arbeitsplätze für wechselnde besonders
förderungsbedürftige Arbeitnehmer schaffen. 55-jährige und ältere 
Arbeitslose können zukünftig im gesamten Bundesgebiet bis zu fünf
Jahre in Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigt werden. Bisher war
das nur in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit möglich. SAM
für Ältere können mit bis zu 200 Euro monatlich je Arbeitnehmer
zusätzlich gefördert werden. Dazu muss sich jedoch immer ein Dritter
an der Finanzierung beteiligen und mindestens in gleicher Höhe wie
das Arbeitsamt.
Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen erteilen die Arbeitsämter.
Hinweis:
   Zu den Regelungen des Job-AQTIV-Gesetzes bei Zeitarbeit und
Arbeitslosengeldanspruch nach Erziehungszeiten wird die Bundesanstalt
für Arbeit in den nächsten Tagen weitere Presse-Informationen
veröffentlichen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)