Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
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Beschäftigung schaffende Maßnahmen werden neu gestaltet
Nürnberg (ots)
Infrastrukturvorhaben von Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Trägern können ab 1.01.2002 leichter von der Bundesanstalt für Arbeit finanziell gefördert werden. Voraussetzung für diese Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI) ist, dass ein Wirtschaftsunternehmen die Arbeiten durchführt. Der Betrieb muss sich verpflichten, für eine festgelegte Zeit eine bestimmte Zahl von Arbeitslosen für die geförderten Arbeiten einzustellen. Neben den Stammarbeitnehmern des Unternehmens dürfen höchstens 35 Prozent zuvor Arbeitslose beschäftigt werden. Der Zuschuss des Arbeitsamtes muss zusätzlich zu den sonst eingesetzten Mitteln verwendet werden. Er darf im Regelfall höchstens 25 Prozent der voraussichtlichen Gesamtkosten betragen.
Zukünftig können auch Pflichtaufgaben öffentlich-rechtlicher Träger im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchgeführt werden, wenn die Arbeiten an Wirtschaftsunternehmen vergeben werden (Vergabe-ABM). Der Träger der ABM muss jedoch den Zuschuss des Arbeitsamtes zusätzlich zu den sonst eingesetzten Mitteln verwenden. Statt des bisherigen Lohnkostenzuschusses können Träger von ABM ab 1.01.2002 auch eine Pauschalförderung wählen.
Zukünftig sollen Arbeitnehmer in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen noch stärker beruflich qualifiziert werden. Deshalb sind im Job-AQTIV-Gesetz Qualifizierungs- bzw. Praktikumsanteile für Beschäftigte in ABM, aber auch in Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) verpflichtend, wenn der Träger die Maßnahme in Eigenregie durchführt.
Das Job-AQTIV-Gesetz erweitert die Tätigkeitsfelder für Strukturanpassungsmaßnahmen. Zukünftig können alle Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur gefördert werden. SAM-Projekte können ab 2002 auch ohne Unterbrechung wiederholt gefördert werden, wenn sie über einen längeren Zeitraum Arbeitsplätze für wechselnde besonders förderungsbedürftige Arbeitnehmer schaffen. 55-jährige und ältere Arbeitslose können zukünftig im gesamten Bundesgebiet bis zu fünf Jahre in Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigt werden. Bisher war das nur in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit möglich. SAM für Ältere können mit bis zu 200 Euro monatlich je Arbeitnehmer zusätzlich gefördert werden. Dazu muss sich jedoch immer ein Dritter an der Finanzierung beteiligen und mindestens in gleicher Höhe wie das Arbeitsamt.
Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen erteilen die Arbeitsämter.
Hinweis: Zu den Regelungen des Job-AQTIV-Gesetzes bei Zeitarbeit und Arbeitslosengeldanspruch nach Erziehungszeiten wird die Bundesanstalt für Arbeit in den nächsten Tagen weitere Presse-Informationen veröffentlichen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
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