Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
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Zeitarbeit wird erleichtert
Nürnberg (ots)
Arbeitgeber können ab 1.01.2002 Arbeitnehmer von Zeitarbeitsfirmen bis zu zwei Jahren in ihrem Unternehmen beschäftigen. Das Job-AQTIV-Gesetz verdoppelt die bisherige Höchstgrenze von einem Jahr für die Überlassung von Leiharbeitnehmern an dieselbe Firma. Allerdings gelten ab dem dreizehnten Monat der Überlassung für Leiharbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen wie für vergleichbare Beschäftigte des Entleih-Unternehmens (einschließlich der Bezahlung).
Mit dieser Neuregelung im Job-AQTIV-Gesetz wird es für Unternehmen noch einfacher, Zeitarbeitspersonal zu beschäftigen. Schon jetzt greifen Arbeitgeber immer häufiger auf Leiharbeitnehmer zurück, um kurzfristig Personalengpässe zu überbrücken. Zeitarbeit ist für viele Arbeitslose auch eine Möglichkeit, einen Dauerarbeitsplatz bei einem Entleih-Unternehmen zu finden.
In den letzten 5 Jahren ist die Zahl der Verleihbetriebe um mehr als 50 Prozent auf über 12.000 gestiegen; die Zahl der Leiharbeitnehmer hat sich auf mehr als 300.000 verdoppelt.
Hinweis:
Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Erziehungszeiten wird die Bundesanstalt für Arbeit in der nächsten Woche eine weitere Presseinformation veröffentlichen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
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