Doppeljubiläum bei der Bundesanstalt für Arbeit
Nürnberg (ots)
Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) begeht in diesem Jahr ein doppeltes Jubiläum: Vor 75 Jahren (1927) wurde der Vorläufer der BA, die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Berlin gegründet, vor 50 Jahren (1952) deren Nachfolgerin, die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg. Aus diesem Anlass findet am Dienstag im historischen Nürnberger Rathaussaal ein Festakt unter dem Motto "Auftrag und Erneuerung" statt, zu dem Bundeskanzler Gerhard Schröder die Festrede hält. Auch Redebeiträge des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, und des Vorsitzenden des Vorstands der BA, Florian Gerster, stehen auf dem Programm. Die Veranstaltung wird im Bayerischen Fernsehen und im Sender Phoenix von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr live übertragen.
Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927, das am 1. Oktober desselben Jahres in Kraft trat, wurde nach der Kranken, Unfall- und Rentenversicherung als weitere tragende Säule des Sozialstaats das Risiko der Arbeitslosigkeit nach dem Solidarprinzip von Leistung und Gegenleistung abgesichert. Außerdem erhielt die neue Körperschaft mit paritätischer Selbstverwaltung die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung übertragen.
In der kurzen Zeitspanne bis zum Ausbruch der Weltwirtschaftskrise konnte die Arbeitslosenversicherung keine finanziellen Reserven bilden und war der finanziellen Belastung nicht gewachsen, die ihr durch die anschwellende Massenarbeitslosigkeit auferlegt wurde. 1932 gab es die historische Höchstzahl von über sechs Millionen Arbeitslosen, das war fast ein Drittel aller Arbeitnehmer.
Mit der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahr 1933 wurde die Reichsanstalt "gleichgeschaltet", Selbstverwaltung und freie Berufswahl wurden abgeschafft, die "Lenkung der Arbeitskräfte" zum Staatsprogramm erhoben. Nach dem Überfall auf Polen waren die Arbeitsämter auch für die besetzten Gebiete zuständig, die "Anwerbung" und Ausschöpfung aller dort verfügbaren Arbeitskraftreserven für die Kriegswirtschaft in Deutschland war ihre Hauptaufgabe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dabei auch persönliche Schuld auf sich geladen.
Das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 mit dem Sitz in Nürnberg legte erneut die paritätische Beteiligung der beitragszahlenden Sozialpartner und der Vertreter der öffentlichen Körperschaften an der Selbstverwaltung fest. 1969, mit der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes, entstand der heutige Name "Bundesanstalt für Arbeit". Zusätzlich zur Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erhielten die Arbeitsämter mit der sogenannten "aktiven Arbeitsmarktpolitik" eine tragende Rolle bei der Ausgestaltung vorbeugender und flankierender Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit - vor allem die Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Daneben hat die Politik der BA immer mehr, teils vorübergehende, teils dauerhafte Aufgaben übertragen, so zum Beispiel, vor allem in den 60er Jahren bis zur Ölkrise im Jahr 1973, die massive Anwerbung von Arbeitskräften aus Süd- und Südosteuropa, später die Bewältigung der Übersiedlerwellen aus der ehemaligen DDR bis zu deren Ende und, bis zum heutigen Tag, die Integration von deutschstämmigen Aussiedlern aus Osteuropa. Auch die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung sowie die Berechnung und Auszahlung des Kindergelds gehören zu den Aufgaben der Arbeitsämter.
Eine der größten Herausforderungen war für die BA die Wiederherstellung der deutschen Einheit. Durch den unverzüglichen Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Arbeitsämtern, die zeitnahe Auszahlung des Arbeitslosengeldes und den massiven Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente hat sie durch großen persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Folgen der Strukturumbrüche abgefedert, den erforderlichen Wandel beschleunigt und sozialverträglich gestaltet.
Am 1. Januar 1998 wurde als Nachfolger des AFG das Sozialgesetzbuch III verabschiedet, das von einer stärkeren Eigenverantwortung der Arbeitslosen und der Arbeitgeber ausgeht. Seitdem bemüht sich die BA verstärkt um den Umbau der Arbeitsämter zu effizienten, kundenorientierten Dienstleistungseinrichtungen. Diesem Bestreben gelten mit verstärkter Intensität die derzeitigen Reformvorhaben unter Leitung des neuen Vorstandsvorsitzenden der BA, Florian Gerster.
Ausgelöst wurde diese neuere Entwicklung durch die bislang schwerste Krise in der Geschichte der BA im Februar dieses Jahres. Prüfungen des Bundesrechnungshofes hatten bei den Vermittlungszahlen der Arbeitsämter erhebliche Mängel ergeben. Wie die Arbeitsämter der Zukunft aussehen sollen, was ihre Kernaufgaben sind und wie diese am besten ausgestaltet werden sollten, wird derzeit in einer Reformkommission beraten, deren Ergebnisse im August vorliegen sollen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
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