Arbeitsgenehmigungen für Ausländer: Arbeitsämter weiterhin zuständig
Nürnberg (ots)
Mit dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht bleiben die gesetzlichen Regelungen des Arbeitserlaubnisrechts bis auf Weiteres in Kraft. Das bedeutet, dass eine Arbeitsgenehmigung im Rahmen der bisherigen rechtlichen Regelungen (Arbeitsgenehmigungsverordnung und Anwerbestoppausnahmeverordnung) erteilt wird. Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind hierfür die Arbeitsämter und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn.
Termine für die monatliche Arbeitsmarkt-Pressekonferenz im Jahr 2003:
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